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Vor EU-Treffen SPD koppelt CETA-Ja an Nachbesserungen

Für die SPD und v.a. Sigmar Gabriel mag der Parteikonvent in Wolfsburg der vorläufige Höhepunkt im Streit um CETA gewesen sein: Der Parteichef wurde gestärkt, der Freihandel gezähmt, die verhandelnde EU-Kommission eingenordet.

Von: Sebastian Schöbel

Stand: 20.09.2016

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in Berlin in der Bundespressekonferenz. | Bild: pa/dpa/Kay Nietfeld

Doch bei der zuständigen EU-Kommissarin Cecilia Malmström löste das nicht mehr als ein müdes, wenn auch freundliches Lächeln aus. Bei einer öffentlichen Aussprache zu CETA sagte sie: Die Debatte der deutschen Sozialdemokraten sei schon wichtig, klar.

"Aber bei allem Respekt: Deutschland ist nur eines von 28 EU-Mitgliedern. Und wir müssen sicherstellen, dass sich die anderen Ländern auch eingebunden fühlen."

EU-Kommissarin Cecilia Malmström

Genau das wird nun beim Treffen der EU-Handelsminister am Freitag in Bratislava geschehen. Malmström wird auch da sein und besprechen, was die Sozialdemokraten gestern Abend zur Voraussetzung für ihr Ja zu CETA gemacht haben: Eine Nachbesserung des Abkommens in seinen strittigsten Punkten.

Keine Nachverhandlungen mit Kanada

Was aber nicht heißt, es wird neu verhandelt, das hatte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker schon in seiner Rede zur Lage der EU letzte Woche erklärt. "Nachverhandlungen mit Kanada wird es nicht geben." EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström erklärte nun:

"Kein Komma im Text wird geändert. Aber die Kommission und die kanadische Regierung sind bereit, eine Klarstellung zu machen."

Handelskommissarin Cecilia Malmström

Diese "Klarstellung" sollen nun in Form eines rechtlich bindenden Zusatzprotokolls an CETA angeheftet werden - und im besten Fall sämtliche Kritikpunkte ausräumen.

Aus SPD-Sicht sind das jede Menge: Schutz öffentlicher Einrichtungen vor Investoren-Zugriff, Bestrafung von Unternehmen die gegen Standards verstoßen, Zulassung von Produkten nur wenn ihre Unbedenklich nachgewiesen ist und v.a. die Zusicherung, dass die nationalen Parlamente und Regierungen in der EU stets das letzte Wort haben bei CETA-Entscheidungen.

Was CETA nun bevorsteht, erklärte SPD-Chef und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel gestern Abend im ARD-Interview.

Phase 1: Die EU-Handelsminister, die ab kommenden Freitag eine erste Version des "CETA-Beipackzettels ausarbeiten sollen. Hier erwartet Gabriel nach dem Votum der SPD keine Probleme.

"Der Handelsministerrat wird dem Abkommen zustimmen - jedenfalls wird Deutschland das tun und ich nehme mal an alle anderen auch."

SPD-Chef und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel

Rund einen Monat haben Gabriel und seine Amtskollegen dafür Zeit. Danach kommt der EU-Kanada-Gipfel. Am 27. und 28. Oktober, wo CETA von den EU-Mitgliedern und der kanadischen Regierung unterschrieben werden. Freilich nur symbolisch, denn danach folgt Phase 3: Die große CETA-Prüfung durch das EU-Parlament, das dazu die Meinungen der nationalen Parlamente und von Vertretern der Zivilgesellschaft einholen soll, in einer Art europaübergreifenden Konsultation.

Erst dann sollen die EU-Abgeordneten über CETA abstimmen, so Gabriel.

"Das Europäische Parlament wird garantiert nicht vor Ende Dezember, Anfang des kommenden Jahres darüber beraten. Und erst danach kommt die vorläufige Anwendung [von CETA], Und auch da nur den europäische Teil."

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel 

Sprich: Den Teil, der EU-Kompetenzen betrifft. Der Rest, u.a. das umstrittene neue Handelsgericht für Konzernklagen, soll den nationalen Parlamenten, also auch dem Bundestag, vorgelegt werden.

Ein langer Weg mit vielen Fragezeichen. Weswegen es für EU-Kommissionspräsident Juncker längst nicht mehr darum geht, wann CETA kommt. Sondern darum:  "Ob die Europäische Union noch willens und fähig ist, Handelsabkommen mit dem Rest der Welt abzuschließen."

In Brüssel, auf EU-Ebene, wird das jedoch nicht mehr entschieden. Sondern in Europas Hauptstädten.


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Manfred, Dienstag, 20.September 2016, 17:54 Uhr

8. Der Königsbauer

Die SPD tut so als hätten die da irgedetwas mitzu reden, ich lach mich schlapp.

Udo Pablitschko, Dienstag, 20.September 2016, 15:14 Uhr

7. CETA-Nachverhandlungen? NEIN, damit das klar ist !

Na was nun? Nachverhandlungen oder "kanadische Klarstellung" mit unverbindlichem Charakter?

Na ja,
für´n tollen Posten -nach dem "Merkel-Debakel"- in einem namhaften kanadischem Industrieunternehmen, reicht es für den "Zauberer Gabriel" allemal !

Erich, Dienstag, 20.September 2016, 13:41 Uhr

6. Die SPD

entscheidet mal wieder gegen die eigene Basis. Macht aber nix, CDU,. CSU sind ja der selben Meinung.

E. G. Anton , Dienstag, 20.September 2016, 13:32 Uhr

5. Fühle mich nicht auf den Arm genommen

Nun, ich fühle mich von den politischen proCETA iEliten nnerhalb der "Volkspartei" SPD auf den Arm genommen. Und ich denke, ich bin nicht allein! Dieser Eiertanz um das "goldene CETA Kalb" wird sich hoffentlich in noch weniger Wählerstimmen für die SPD bei den anstehenden Wahlen "auszahlen". Und wir wissen in der Zwischenzeit aber auch, dass das "C" in den Parteinamen der beiden Unionsschwestern nicht für "Christlich" steht .....

Hannelore Schäfer, Dienstag, 20.September 2016, 09:56 Uhr

4. CETA

Was Herr Gabriel erzählt, ist alles Schall und Rauch. Im Internet finden Sie viele aufbereitete Texte von seriösen Verfassungsjuristen etc. etc. Suchen Sie dort danach, was es mit den Negativlisten, der Stillstandsklausel, der Ratchet-Klausel und den sog. "lebenden Abkommen" auf sich hat. Schön, dass jetzt tatsächlich der Investorenschutz - ISDS - vor Schiedsgerichten abgeschafft sein soll. Allerdings bringt der neue Gerichtshof auch nicht viel mehr - genannt ICS. Richter, die dort zwar fest angestellt sein sollen, sollen nur ein Grundgehalt bekommen, den Rest über Gerichtsgebühren in Höhe des Streitwertes der Klage. Damit steht für mich fest, dass jeder Richter nicht unabhängig sein kann, da er ein legitimes Interesse daran haben wird, dass Unternehmen möglichst viele Klagen mit möglichst hohem Streitwert einreichen werden. Auch sollen weiter inländische Firmen nur vor den nationalen Gerichten klagen können, Ausländische dürfen das Gericht nach Erfolgschancen auswählen.