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16.02.1923 Eigenes Jugendstrafrecht in Deutschland

Ein Beitrag von: Morawetz, Thomas

Stand: 08.02.2012 | Archiv

Um Videos oder Audios abzuspielen, benötigen Sie einen Browser, der HTML5-Video abspielen kann oder eine aktuelle Version des kostenlosen Adobe Flash Players sowie aktiviertes JavaScript. Illustration Kalenderblatt: Eigenes Jugendstrafrecht in Deutschland | Bild: BR, Angela Smets

Das Vertrauen auf die positive Energie der Jugend gehörte zum Optimismus der Weimarer Demokratie. Auch Jugendkriminalität wurde dabei neu beurteilt. Am 16. Februar 1923 wurde das Jugendgerichtsgesetz verabschiedet. Autor: Thomas Morawetz

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