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Musik-Videos "YouTube kann sich nicht länger davonstehlen!"

Über sieben Jahre haben GEMA und YouTube verhandelt - jetzt ist der Streit beigelegt: Der US-Internet-Gigant muss für die Verbreitung von Musik-Videos zahlen. "YouTube kann sich nicht länger davonstehlen", sagt Bayern 2-Rechtsexperte Wolfram Schrag in der radioWelt.

Stand: 02.11.2016

Auf einem Smartphone ist am 28.01.2016 in München (Bayern) der Hinweis des Video-Portals YouTube zu sehen, nach dem ein Video in Deutschland nicht gezeigt werden darf. Am 28.01.2016 beginnt in München ein Berufungsverfahren im Rechtsstreit zwischen YouTube und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) über das Zeigen von Musikvideos.  | Bild: picture-alliance/dpa/Sven Hoppe

Wenn Sie gerne Musik-Videos im Internet schauen, dann hatten Sie es bisher in Deutschland nicht immer leicht. Sie kennen mit großer Wahrscheinlichkeit die betrübliche Botschaft: Dieses Video ist in Deinem Land leider nicht verfügbar - weil sich die GEMA und YouTube nicht über die Urheberrechte einigen konnten. Diese Ansage gibt es jetzt nicht mehr. Der Streit ist beigelegt. Zehntausende gesperrte Musik-Videos sind jetzt frei verfügbar - über sieben Jahre haben beide Seiten verhandelt.

Wolfram Schrag ist Bayern 2-Rechtsexperte.

radioWelt: Sind denn jetzt alle bisher gesperrten Inhalte verfügbar?

Wolfram Schrag: Ja! Und von 2009 bis 2016 wird nachbezahlt!

radioWelt: Für die Künstler ist der Streit also gut ausgegangen?

Wolfram Schrag: Für die Künstler ist das wirklich eine gute Sache! Nur in welcher Höhe nachbezahlt wird, das weiß man noch nicht. Und das ist natürlich einer der Knackpunkte. Da fehlt noch die Transparenz.

radioWelt: Da geht es aber nur um Cent-Beträge pro Klick?

Wolfram Schrag: Das stimmt! Aber wenn man millionenfache Aufrufe hat, dann kommt da schon einiges zusammen.

radioWelt: Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, die die Anliegen der Künstler vertritt. YouTube, die Google-Tochter, verdient Geld mit Werbung. Worum ging es bei diesem Streit?

Wolfram Schrag: Die GEMA hat festgestellt: Da werden Inhalte auf YouTube gezeigt. Und da sind Künstler dabei, die wir unter Vertrag haben, deren Rechte wir verwerten. Da hat die GEMA gesagt: Das kommt nicht in Frage, ihr müsst die Inhalte entweder sperren oder bezahlen. Daraufhin hat YouTube gesagt: Wieso das denn? Wir sind doch nur die technische Plattform. Im Endeffekt ist der Streit auch nicht geklärt, aber man hat jetzt eine pragmatische Lösung gefunden.

radioWelt: Kam die Einigung überraschend?

Wolfram Schrag: Ja! Aber auf der anderen Seite muss man auch den Hintergrund sehen: Im Jahr 2009 war YouTube noch ein Platzhirsch. Damals waren die mit Abstand der größte Anbieter von Videos überhaupt. Jetzt sind andere Streaming-Dienste dazugekommen, die bereits einen Vertrag mit der GEMA haben. Spotify zum Beispiel: Von zehn Euro Gebühren fließt da einer an die Künstler. Da hat sich also einiges bewegt.


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