Bayern 2 - Notizbuch


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Bundesteilhabegesetz Gut gemeint, aber nicht unbedingt gut gemacht

Sie sind im Alltag auf Barrierefreiheit angewiesen, aber auch auf weit mehr: richtig Teil in der Gesellschaft zu sein. Dass es hier Nachholbedarf gibt, sieht inzwischen auch die Bundesregierung. Doch der neue Gesetzentwurf zum neuen Bundesteilhabegesetz hat viele Verbände und Betroffene frustriert und verärgert.

Von: Katharina Kerzdörfer

Stand: 30.06.2016

in Rollstuhl steht unter einer Treppe in einem Wohnhaus in Weißwasser (Sachsen).  | Bild: picture-alliance/dpa

Politiker und Verbände diskutieren derzeit über die größte sozialpolitische Reform des vergangenen Jahrzehnts: das so genannte Bundesteilhabegesetz. Es soll Menschen mit Behinderung besser stellen. Doch der derzeitige Entwurf ist für viele Betroffene einfach nur enttäuschend: Sie befürchten, dass sich mit dem Gesetz für sie vieles verschlechtern würde.  

Proteste gegen das neue Gesetz

Andreas Vega ist 55 Jahre und leidet seit seiner Geburt an spinaler Muskelatrophie. Die Krankheit ist so weit fortgeschritten, dass er rund um die Uhr Unterstützung braucht. Mit Hilfe seines elektrischen Rollstuhls, vor allem aber wegen seines persönlichen Assistenten kann er seinen Alltag gestalten, "selbstbestimmt und frei leben" wie er sagt. Er engagiert sich ehrenamtlich, organisiert Protestaktionen, um das Gesetz zu verhindern, das Menschen mit Behinderung eigentlich besser stellen sollte.

Eine Mogelpackung für Andreas Vega

Andreas Vega braucht rund um die Uhr Betreuung. Das heißt für ihn, dass er nur 2.600 Euro Vermögen ansparen darf. Alles, was darüber liegt, geht an die Regierung von Oberbayern, die für die persönliche Assistenz aufkommt.
Wären Andreas und seine Freundin Dewa verheiratet oder würden gemeinsam in einer Wohnung leben, würden auch Dewas Einkommen und Vermögen für die Assistenz angerechnet. Auch sie dürfte dann nicht mehr als 2.600 Euro ansparen. Deshalb hat Dewa ihre eigene Wohnung. An Heirat ist nicht zu denken.

UN-Behindertenrechtskonvention

Seit 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Sie stärkt die allgemeinen Menschenrechte für behinderte Menschen und stellt außerdem eine Reihe weiterer Regelungen auf, die Betroffene in ihrer Lebenssituation besser stellen soll. Doch mit der Umsetzung der Konvention geht es in Deutschland bislang nur schleppend voran. Der aktuelle Entwurf zum Bundesteilhabegesetz ändert daran nichts.  


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