Bayern 2

     

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Bier-Rundgang auf Niederbayerisch Hannes Ringlstetter macht Station

Hannes Ringlstetter hat zur diesjährigen Landesausstellung einen amüsant-süffigen Audioguide eingesprochen: Der Kabarettist begleitet auf knapp 50 Stationen die wichtigsten und interessantesten Exponate.

Stand: 20.05.2016 | Archiv

"Grüß Gott in der Bayerischen Landesausstellung 'Bier in Bayern' im ehemaligen Zisterzienserkloster Aldersbach. In den Räumen der früheren Kloster-Brauerei können wir gemeinsam einen Teil der Landesausstellung erleben!"

Hans Ringlstetter, Kabarettist

Machen Sie sich gefasst auf den Zungenschlag der Region! Und falls Sie des Niederbayerischen nicht mächtig sind, haben wir hier auch die hochdeutsche Fassung für Sie zum Nachlesen.

Station 11: Bier-Würzstoffe

"Rosmarin-Bier, Beifuß-Bier, Lorbeer-Bier, Lavendel-Bier, Majoran-Bier, Melissen-Bier, Fenchel-Bier, Salbei-Bier, Kirschen-Bier, Himbeer-Bier ..." Kaum zu glauben, was früher so alles im Bier war!

Die Aufzählung, stammt aus einem norddeutschen Buch des 18. Jahrhunderts. In großen Teilen Bayerns hingegen galten damals strenge Vorschriften: Spätestens seit dem Reinheitsgebot von 1516 durfte Bier nur noch aus Malz, Wasser und Hopfen bestehen. Hopfen setzte sich in Süddeutschland im 15. Jahrhundert als der Bierwürzstoff durch. Nicht so sehr, weil Hopfen gut schmeckt. Es waren vielmehr auch praktische Gründe: Hopfen macht das Bier viel besser haltbar als andere Pflanzen. Außerdem kann man ihn gut kultivieren, also gezielt anbauen.

Dem Hopfen machten aber viele andere Aromapflanzen Konkurrenz. Man verkochte sie statt des Hopfens oder mit ihm zusammen im Sudkessel. Auch nach 1516 hörte das nicht ganz auf: In Altbayern wurde sogar vorübergehend wieder eine Prise Wacholder, Kümmel oder Salz im Bier erlaubt. Und das 100 Jahre nach dem Reinheitsgebot. Im Grunde konnte man das Bier mit allen möglichen heimischen Küchenkräutern würzen. Aufregender waren aber orientalische Gewürze oder sogar Giftpflanzen. In niedriger Dosis wirkten sie zusätzlich zum Alkohol berauschend.

Station 13: Das Reinheitsgebot

Hinter dem goldenen Vorhang verbirgt sich das berühmte bayerische Reinheitsgebot für Bier aus dem Jahr 1516! Wenn Sie eine Prachturkunde erwartet haben, sind Sie vielleicht etwas enttäuscht: Sie sehen eine Doppelseite in einem gedruckten Gesetzbuch. Links unten steht der entscheidende Satz: "... allein Gersten, Hopfen und Wasser!"

Das Buch ist ziemlich dick. Das Reinheitsgebot, das übrigens erst seit etwa 100 Jahren so genannt wird, gehört nämlich zu etwas Größerem: zur Landesordnung von 1516. Die Landesordnung war ein Gesetzeswerk für das öffentliche Leben im damaligen Herzogtum Bayern - also in etwa das heutige Ober- und Niederbayern. Erst wenige Jahre vorher waren die zwei Teilgebiete wiedervereinigt worden. Nun setzten die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. gesamtbayerisches Recht. Dazu gehörten einheitliche Vorschriften für das Brauen und für den Verkauf von Bier.

Vorbilder für das Zusatzstoffverbot von 1516 waren städtische und regionale Regelungen aus dem späten 15. Jahrhundert. So verfügte der Herzog für die Stadt München schon 1487, dass Bier nur aus Gerste, Hopfen und Wasser gebraut werden durfte. Trotzdem ist die Vorschrift von 1516 weltberühmt geworden: Sie galt nämlich erstmals flächendeckend für ein bedeutendes Fürstentum. Das Reinheitsgebot schrieb das Braunbier aus Gerstenmalz als das typische altbayerische Bier fest. Dieses bayerische Bier sollte Jahrhunderte später einen internationalen Siegeszug antreten. Das bayerische Reinheitsgebot gilt als das älteste noch gültige Lebensmittelgesetz der Welt und prägt den Ruf des bayerischen Biers entscheidend mit.

Station 30: Ausnüchterungszelle

Was geschieht, wenn man so viel Alkohol getrunken hat, dass man für sich selbst eine Gefahr darstellt? Sie ahnen es schon, wenn Sie einen Blick auf die Gitterstäbe der nachgebildeten Ausnüchterungszelle werfen. Man kommt in Polizeigewahrsam, sofern nicht eine medizinische Notfallversorgung notwendig ist. Voraussetzung für die " Gewahrsamnahme" ist, dass man hilflos ist oder nicht mehr über seinen freien Willen verfügt.

Was unterscheidet Ausnüchterungszellen von gewöhnlichen Arrestzellen? Sehen Sie sich in der Zelle um! Ausnüchterungszellen sind durchgehend gefliest und haben einen Abfluss in der Mitte. Die Liegefläche ist sehr niedrig und bewegliches Mobiliar gibt es nicht. Eine Toilette aus Metall ist fest in der Wand verankert. All das trägt zur leichten Reinigung der Zelle und zur Vermeidung von Verletzungen bei. Gegen unliebsame Gerüche hilft eine extra starke Lüftungsanlage.

Mal ganz ehrlich: Würden Sie gerne eine Nacht in so einer Zelle verbringen? Eine Nacht in Polizeigewahrsam ist nicht nur recht ungemütlich, sondern auch kostspielig: Eine einfache Ausnüchterung kostet rund 60 Euro. Wurde die Zelle dabei übermäßig verschmutzt, kommen weitere 15 Euro auf die Rechnung. Leistet ein Betrunkener zudem noch Widerstand, erhöht sich der Betrag um weitere 50 Euro. Alles in allem kostet also eine Nacht in der Ausnüchterungszelle zwischen 60 und 125 Euro.


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