NSU-Prozess


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Tagebuch der Gerichtsreporter Der 16. Verhandlungstag

Am 16. Verhandlungstag wurden wieder Zeugen vernommen. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wusste, dass Handwerker im Haus waren, als sie ihre Wohnung in Brand setzte.

Von: Tim Aßmann

Stand: 26.06.2013 | Archiv

Tim Aßmann | Bild: BR

26 Juni

Mittwoch, 26. Juni 2013

Am Ende stand ein absurdes Theater. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hatte sich für den 16. Verhandlungstag vorgenommen die vier geladenen und aus Sachsen angereisten Zeugen alle zu vernehmen. Doch das Ganze zog sich. Noch während der Befragung des dritten Zeugen - es war gegen halb sechs - begann von Seiten der Verteidigung eine Debatte darüber wie lange der Verhandlungstag noch dauern solle. Dann klagte Beate Zschäpe über Kopfweh. Eine ärztliche Untersuchung ergab: Nichts. Manfred Götzl entschied dennoch gegen halb sieben: Schluss für heut.

Zschäpe klagt über Kopfweh

Opferanwalt Jens Rabe stellte an die Adresse der Verteidigung aber noch schnell klar: Die Diskussion begann mit dem Thema Zugfahrt und dann hatte Frau Zschäpe Kopfweh. Zuvor waren Zeugen zur Zwickauer Frühlingsstraße vernommen worden. Für die Anklage steht fest: Beate Zschäpe legte das Feuer in der Wohnung des Terror-Trios. Aber musste Zschäpe davon ausgehen dass damals noch  Menschen im Gebäude waren? War die Brandstiftung also versuchter Mord? Im Gebäude war zum Tatzeitpunkt eine gehbehinderte Nachbarin Zschäpes und an jenem Tag waren dort auch zwei Handwerker tätig, die das Gericht nun befragte. Dabei wurde deutlich: Grundsätzlich muss Zschäpe von den schon monatelang andauernden Arbeiten und der Anwesenheit der Handwerker gewusst haben. Es entstand reichlich Baulärm.

Handwerkerbefragung nicht abgeschlossen

Am 4. November 2011 verliessen die Handwerker das Gebäude aber eine halbe bis dreiviertel Stunde vor der Explosion und Zschäpe hätte das sehen können. Einer der Handwerker sagte im Zeugenstand auch er habe Zschäpe damals bei einem Termin in der Wohnung getroffen und sich noch gedacht wie hübsch sie sei.  Er erkannte die Hauptangeklagte nun wieder, konnte aber keine Angaben darüber machen wie sie damals auf ihn wirkte. Die Befragung des zweiten Handwerkes konnte dann am frühen Abend nicht abgeschlossen werden. Beate Zschäpe hatte ja Kopfweh.


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