NSU-Prozess


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NSU-Prozess Der mögliche Selbstbetrug des Holger G.

Die Plädoyers der Bundesanwaltschaft gehen in die letzte Runde. Heute Vormittag befasste sich Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten noch einmal mit dem NSU-Unterstützer Holger G. Seine Loyalität zu den Rechtsextremisten sei ihm wichtiger gewesen als Abwehr von Gefahr, sagte Weingarten.

Von: Alf Meier

Stand: 01.09.2017 | Archiv

Die Vertreter der Bundesanwaltschaft im NSU-Verfahren | Bild: picture-alliance/dpa

Holger G. ist  wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt. G. soll dem NSU nicht nur einen Führerschein, Krankenkassenkarten und andere Papiere verschafft haben, sondern auch eine Waffe. G hatte die Taten eingeräumt, jedoch behauptet nicht von der tödlichen Gefährlichkeit von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt gewusst zu haben.

Weingarten: Versuch eines Selbstbetruges

Holger G. habe den untauglichen Versuch eines Selbstbetruges unternommen, sagte Weingarten heute. In Wahrheit habe er die Begehung  von schweren Straftaten für möglich und wahrscheinlich gehalten, und das Trio dennoch unterstützt, so der Oberstaatsanwalt weiter. Ihm sei die Freundschaft mit Mundlos und Böhnhardt aber wichtiger gewesen als das Leben von Ausländern. Er habe verdrängt, aber dennoch unterstützt.

Freundschaft in besonderem Kontext

G. habe bei seiner Unterstützung des Trios deshalb bedingt vorsätzlich gehandelt, sagte Weingarten. Und zwar aus dem Gefühl einer engen Freundschaft zu Mundlos und Böhnhardt, aber in einem besonderen Kontext:  Gemeinsame Begeisterung für den Nationalsozialismus und  Kameradschaftshilfe.


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