NSU-Prozess


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NSU-Prozess Plädoyers in der Sommerpause

Bis 12. September dauert eigentlich die Sommerpause im NSU-Prozess, aus gesetzlichen Gründen geht es heute und morgen doch weiter vor dem Oberlandesgericht München. Unter anderem mit dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft. Von Heike Borufka

Von: Heike Borufka

Stand: 31.08.2017 | Archiv

Beate Zschäpe im Gerichtssaal | Bild: picture-alliance/dpa

Vor dem Oberlandesgericht München geht heute und morgen der NSU-Prozess nach der Sommerpause weiter. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hat angekündigt, es würden Dokumente verlesen. Anschließend soll das Plädoyer der Bundesanwaltschaft fortgesetzt werden.

Anklage sieht Zschäpe als Mittäterin


Die Anklagevertreter haben bereits fünf Tage lang plädiert. In ihrem detaillierten Schlussvortrag lassen sie keinen Zweifel daran, dass sie in Beate Zschäpe eine Mittäterin sehen und keinesfalls nur eine Helferin der beiden toten Rechtsterroristen des NSU, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Zschäpe sei Mitbegründerin des NSU gewesen und habe als Tarnkappe der Terrorzelle fungiert. Sie vertrete eine rechtsextreme Ideologie. Motiv für die Morde des NSU und für die Bombenanschläge war laut Bundesanwaltschaft der Wahn von einem ausländerfreien Land und eines – so wörtlich – widerwärtigen Naziregimes.


Der NSU-Prozess wird zunächst nur heute und morgen fortgesetzt. Dann ist erneut Pause bis zum 12. September. Es wird nicht damit gerechnet, dass die Bundesanwaltschaft ihre Strafanträge noch in dieser Woche stellen wird, bevor dann die Nebenklagevertreter mit ihren Plädoyers beginnen werden.


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