NSU-Prozess


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290. Verhandlungstag, 16.06.2016 Verfassungsschützer liefert keine Entlastung für Wohlleben

Bereits zum vierten Mal wurde am heutigen 290. Verhandlungstag der Brandenburger Verfassungsschützer Reinhard G. als Zeuge vernommen. Doch die Vernehmung des Beamten, der den V-Mann Carsten S. alias Piatto geführt hatte, lieferte keine wesentlichen neuen Erkenntnisse.

Author: Christoph Arnowski

Published at: 16-6-2016 | Archiv

ARCHIV - Dêr Angeklagte Ralf Wohlleben sitzt am 200. Verhandlungstag am 23.04.2015 im Gerichtssaal im Oberlandesgericht in München  | Bild: dpa-Bildfunk

Wie schon bei den Vernehmungen zuvor erschien der 63 Jahre alte Verfassungsschützer so, dass ihn Besucher und Journalisten nicht erkennen konnten: Die ganze Zeit über saß er mit einem grauen Kapuzenpulli bekleidet auf dem Zeugenstuhl, gab so keinen Blick auf  Gesicht oder Haare frei.

Keine Hinweise auf weitere Waffenlieferanten

Zunächst erhofften sich die Verteidiger von Ralf Wohlleben Hinweise auf mögliche Waffenlieferanten des NSU. Wenn es solche gäbe, könnte das ihren Mandanten entlasten. Er soll laut Geständnis des Mitangeklagten Carsten S. eben diesen beauftragt haben, der rechtsextremistischen Terrorzelle die bei den NSU-Morden verwendete Czeska-Pistole zu besorgen. Wohlleben ist deshalb wegen Beihilfe zum Mord in zehn Fällen angeklagt. Die Befragung von G. ergab jedoch keine Hinweise auf weitere Waffenlieferanten für den NSU, der Zeuge wusste lediglich durch die Information des von ihm geführten V-Mannes Piatto, dass ein Neonazi 1999 eine Rohrbombe testen wollte. Auf die Frage, ob Piatto selbst in Waffengeschäfte verwickelt war, gab G. an, nichts darüber zu wissen.

Lücken im Gedächtnis

Keine wesentlich neuen Erkenntnisse lieferte auch die Befragung durch mehrere Anwälte der Nebenklage. Die wollten von Verfassungsschützer G. wissen, warum dessen Brandenburger Behörde im September 1998 dem LKA in Thüringen verwehrt habe, Informationen von Piatto zu nutzen. Demnach wollten sich die untergetauchten drei Neonazis sich eine Waffe beschaffen und planten einen Raubüberfall. G. gab an, an den Gesprächen und Entscheidungen nicht beteiligt gewesen zu sein. Zudem könne er sich an Einzelheiten nicht erinnern.  


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