NSU-Prozess


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199. Verhandlungstag, 22.04.2015 "Piattos" Hinweise auf Skinheads

Ein V-Mann namens "Piatto" hat dem Verfassungsschutz frühzeitig Hinweise auf das spätere NSU-Trio gegeben. Das wurde am heutigen Prozesstag klar. Allerdings würde Sachsen als Wohnort angenommen - nicht Thüringen.

Von: Ina Krauß

Stand: 22.04.2015 | Archiv

Neonazi-Skinheads in Bomberjacken | Bild: picture-alliance/dpa

Der Verfassungsschutz erhielt 1998, wenige Monate nach dem Untertauchen von Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe Hinweise auf drei untergetauchte Skinheads. Das bestätigte im NSU-Prozess Gordian Meyer Plath, heute Verfassungsschutzpräsident von Sachsen, damals V-Mann-Führer des Landesamtes für Verfassungsschutz in Brandenburg. Er war einer der V-Mann-Mann-Führer von Carsten Sz. (nicht Carsten S.; die Redaktion), alias „Piatto“, der Ende der neunziger Jahre als wichtige und verlässliche Quelle galt.

Insgesamt fünf Hinweise

Der V-Mann hatte im August 1998 in mehreren Hinweisen über drei in Sachsen untergetauchte Skinheads berichtet, die sich ins Ausland absetzen, eine Waffe besorgen und Banküberfälle begehen wollten. Sächsische Neonazis aus dem Blood & Honour-Netzwerk wollten die Waffe und falsche Papiere für die drei Untergetauchten besorgen. Insgesamt erhielten Meyer-Plath und ein Kollege 1998 fünf Hinweise zu dem untergetauchten Trio. Dass es sich dabei nicht um sächsische, sondern um Thüringer Neonazis handelte, erschloss sich den Behörden erst später. 

Wer informierte wen?

Der Verfassungsschutz in Brandenburg reichte 1998 die Meldung zunächst an die Kollegen in Sachsen weiter, aber auch an das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie offenbar auch an die Polizeibehörden in Thüringen. Doch wie die Informationen weitergeleitet wurden, war damals nicht in der Zuständigkeit von Meyer-Plath und konnten auch am 199. Verhandlungstag des NSU-Prozesses nicht restlos aufgeklärt werden. Im Laufe der Verhandlung kam es zu zahlreichen Auseinandersetzungen zwischen Gericht, Bundesanwaltschaft, Verteidigung und der Nebenklage über die Zulässigkeit von Fragen.

Die Vertreter der Nebenklage versuchten beharrlich, herauszufinden, an welchen Stellen die wichtigen Informationen über die „drei Skinheads“ versickerten. Doch der sächsische Verfassungsschutzpräsident konnte sich bei mancher Nachfrage auf seine eingeschränkte Aussagegenehmigung berufen.

Der zweifelhafte Umgang mit zweifelhaften V-Leuten

Auch die Vernehmung eines V-Mann-Führers aus Thüringen sorgte für heftige Auseinandersetzungen. Der inzwischen pensionierte Norbert W. führte den V-Mann Marcel D., alias „Hagel“, der ebenso bereits 1998 über Spendensammlungen für das untergetauchte Trio berichtete. V-Mann Marcel D. hatte in seiner Zeugenaussage im NSU-Prozess bestritten, je V-Mann gewesen zu sein. V-Mann-Führer Norbert W. berichtete heute dagegen, er selbst habe „Hagel“ 1997 angeworben und der habe wöchentlich berichtet. Die Informationen seien auch für das Bundesamt für Verfassungsschutz von großem Interesse gewesen, da „Hagel“ über geplante Neonazi-Konzerte Bescheid wusste.

Als Nebenklagevertreter mehr über den V-Mann erfahren wollten kam es im Saal A 101 zum Eklat. Einige Fragen wurden vom vorsitzenden Richter Manfred Götzl beanstandet. Nebenklagevertreter Naruz Narin warf dem Gericht vor, wichtige Fragen zu verhindern und dadurch nicht genug Informationen gegen sogenannte Szenezeugen in der Hand zu haben. In der Szene mache man sich lustig über das Gericht. Narin forderte das Gericht auf, sogenannten Szene-Zeugen harte Strafen bei Falschaussagen anzudrohen.

Die Aussage des ehemaligen V-Mannes Marcel D. wurde auf den 20. Mai vertagt.


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