NSU-Prozess


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166. Verhandlungstag, 02.12.2014 Resozialisierung im Nazi-Laden

Um die ganze Absurdität der Beziehungen zwischen Neonazi-Netzwerken und Verfassungsschutzbehörden in den neuen Bundesländern zu verstehen, muss man Prozesstage wie den heutigen 166. Verhandlungstag im NSU-Verfahren erlebt haben.

Von: Oliver Bendixen

Stand: 02.12.2014 | Archiv

Oliver Bendixen | Bild: Bayerischer Rundfunk

02 Dezember

Dienstag, 02. Dezember 2014

Im Zeugenstand ein knallharter Rechtsextremist aus Chemnitz, der Mitte der Neunziger Jahre eine Szeneladen mit Namen "Sonnentanz" betrieb. Und wie er selbst einräumte, beschäftigte er dort einen Praktikanten, dessen Gehalt auch noch die Arbeitslosenversicherung bezahlte: einen gerade aus der Haft entlassener Neonazi-Schläger, den der brandenburgische Verfassungsschutz als V-Mann in die rechte Szene einzuschleusen begann.

Als Gegenleistung musste der nicht einmal die Hälfte seiner Haftstrafe von acht Jahren absitzen, zu der ihn ein Gericht wegen einer Schlägerei vor einer Discothek verurteilte hatte. Vorzeitig aus der Haft entlassen wurde er mit der Auflage, sich von der rechten Szene fernzuhalten. Doch genau dies sollte er nach dem Willen des brandenburgischen Verfassungsschutzes nicht, der folgerichtig und auf Steuerzahlers Kosten den rechten Schläger zur Resozialsierung in dem Chemnitzer Geschäft für Neonazi-Devotionalien als Verkäufer unterbrachte.

Richter muss Zeugen vor sich selbst schützen

Morgen soll der V-Mann mit Tarnnamen "Piatto" in München nun als Zeuge aussagen. Sein früherer Chef, der Besitzer des Ladens, gab heute als Zeuge an, eigentlich so ziemlich gar nichts mitbekommen und auch quasi niemanden gekannt zu haben - am allerwenigsten die jetzige Hauptangeklagte Beate Zschäpe und die beiden Uwes, Böhnhardt und Mundlos. Geduldig hörte sich das alles heute der Vorsitzende Richter Manfred Götzl an. Dann schickte er den Zeugen nach Hause - mit der Auflage, für seine nächste Vernehmung am 16. Dezember sich als Rechtsbeistand einen Anwalt zu suchen und mitzubringen. Hätte er den Zeugen weiter vernommen, so wäre der in Gefahr geraten, sich durch die Präsentation der Wahrheit selbst zu belasten oder sich mit Falschaussagen strafbar zu machen.


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