ARD alpha - Campus


0

Studienfinanzierung in Corona-Zeiten BAföG als finanzielle Absicherung für Studierende in Krisenzeiten?

Ende des Wintersemesters 2020/2021 läuft die Überbrückungshilfe für Studierende, die Corona-Hilfe der Bundesregierung, wieder aus. Der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks fordert daher das BAföG für pandemiebedingt in Not geratene Studierende grundsätzlich zu öffnen.

Von: Christian Wurzer

Stand: 14.01.2021

Der Lehramtsstudent Tom Sindermann verfolgt im Online-Modus eine Mathematikvorlesung in seiner Studentenbude. Knapp 780 000 Studierende an 70 Hochschulen in NRW sind im Online-Modus in das Sommersemester 2020 gestartet.  | Bild: picture-alliance/dpa | Roland Weihrauch

Durch die Corona-Pandemie verloren viele Studierende ihre Studentenjobs, die ihre Studienfinanzierung bislang sicherstellten. Im Sommer 2020 konnten dann die Studierenden erstmals bei den Studentenwerken Anträge für die sogenannte Überbrückungshilfe stellen. Auf diese Weise wurden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) rund 65 Millionen Euro an in Not geratene Studierende als Zuschuss ausgezahlt. Bis September 2020 konnten die Studierenden diese finanzielle Nothilfe beantragen, dann wurde sie wieder ausgesetzt. Erst seit 20. November 2020 können die Studierenden erneut Anträge auf Überbrückungshilfe stellen. Fast 83 000 Anträge auf finanzielle Nothilfe gingen im November und Dezember bei den Studentenwerken ein. Davon wurden im November 65 Prozent bewilligt und im Dezember 74 Prozent. Insgesamt 21 Millionen Euro wurden im November und Dezember 2020 an die Studierende ausgezahlt.

Am Ende des Wintersemesters im März 2021 wird jedoch diese Nothilfe wieder auslaufen. Was kommt dann?

Der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerkes Achim Meyer auf der Heyde will diesem Problem grundsätzlich Abhilfe schaffen und das BAföG in Krisenseiten wie diesen, allen in Not geratenen Studierenden öffnen: „Wir können uns nicht von Überbrückungshilfe zu Überbrückungshilfe hangeln. Für Krisensituationen wie diese Pandemie muss ins BAföG ein genereller Öffnungsmechanismus integriert werden. In nationalen Krisenlagen muss das BAföG für alle in Not geratenen Studierenden geöffnet werden können.“

Um die Nothilfe überhaupt erhalten zu können, müssen die Studierenden jeden Monat neu den Antrag stellen und nachweisen, dass sie antragsberechtigt sind und im Vormonat, wie im laufenden Monat nicht mehr als 500 Euro auf ihren Konten haben. 100 Euro bis maximal 500 Euro können Studierende so in Corona-Zeiten im Rahmen der Nothilfe überwiesen bekommen. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Dazu müssen sie aber nachweisen können, dass sie tatsächlich durch Corona in diese finanzielle Notlage gelangt sind.

Der Vorschlag von DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde soll die Studierenden in Krisenzeiten finanziell besser absichern.

Informationen zur Überbrückungshilfe für Studierende:

FAQ’s zur Überbrückungshilfe:


0