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Quiz "Demokratie lernen" Freie Wahl den Schülern!

In unserem Quiz suchen wir ein Unterrichtsfach, das Schüler ab einem gewissen Alter abwählen können.

Von: CUS

Stand: 11.07.2019

Schülerin streckt Arm und Zeigefinger in die Luft | Bild: dpa-Bildfunk / Armin Weigel

Demokratie beginnt damit, dass man eine Wahl hat. Demokratie in der Schule könnte also heißen, dass man sich die Schulfächer aussuchen kann. Aber, aber, werden da gewiss Stimmen besorgter Eltern und Pädagogen laut, wo kämen wir denn da hin?

Natürlich, mit Zustimmung der Eltern können noch nicht volljährige Schüler in einigen Klassenstufen bestimmte Fächer neu belegen und andere ablegen. Die Schüler handeln hier aber letztlich nicht in eigener Verantwortung. Also wo bleibt die freie Wahl?

Obwohl, die gibt es ja für ein Schulfach. Für Minderjährige. Seit bald hundert Jahren schon. Per Gesetz und bundesweit – ja wie kann denn das sein, wo doch jedes Bundesland in schulischen Belangen gern sein eigenes Süppchen kocht?

Schon Zwölfjährigen billigt das Gesetz eine gewisse Entscheidungsfreiheit zu und kurz darauf erlangen die Jugendlichen die alleinige Entscheidungsfreiheit, ob sie diese oder lieber jene Schulstunden in diesem Fach besuchen wollen. So steht es seit 1922 im Gesetz.

Für welches Unterrichtsfach gilt das?

Die sogenannte Religionsmündigkeit erlaubt bereits Vierzehnjährigen die freie Wahl, welchen Religionsunterricht sie besuchen wollen. Sie können sich damit auch gegen den Willen der Eltern durchsetzen, rein rechtlich jedenfalls. Geregelt ist das in § 5 des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung: 

„Nach der Vollendung des vierzehnten Lebensjahrs steht dem Kinde die Entscheidung darüber zu, zu welchem religiösen Bekenntnis es sich halten will. Hat das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, so kann es nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.“

Das Gesetz galt ab 1922 im ganzen Deutschen Reich und ist eine Ausprägung des Rechts der freien Religionsausübung.


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