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Der Check Frührente

Ganz viele Menschen haben den Wunsch früher in Rente zu gehen. Der Gesetzgeber hat Möglichkeiten dafür geschaffen, doch meistens müssen die Frührentner finanzielle Abschläge hinnehmen. Nur wer sehr lange gearbeitet hat, darf ohne Abschläge früher gehen, oder wer von Krankheit gezeichnet ist. Wir checken, welche Bedingungen müssen erfüllt werden, welche Zeiten werden angerechnet, wie hoch sind mögliche Abschläge und wie können Sie diese ausgleichen.

Von: Reinhard Weber

Stand: 22.04.2017

Protagonisten  | Bild: BR

Fall 1 - In Rente nach 45 Arbeitsjahren

Josef  Weigert aus Petershausen geht noch jeden Tag sehr früh morgens zur Arbeit, pendelt nach München.
Er wickelt für BMW die Exportlogistik ab und das schon seit 30 Jahren. Zuvor hat er Bankkaufmann gelernt, war mal bei einer Fastfoodkette, dann Marktleiter, war auch mal arbeitslos. Bereits mit 16 hat er angefangen zu arbeiten. Deshalb will er früher in Rente. Er will mit 45 Arbeitsjahren ohne Abschläge gehen. Hat er die zusammen?

Claudia Mößner, unabhängige Rentenberaterin,  schaut sich seine Unterlagen an. Um keine Abschläge von seiner vorausgesagten Rente in Höhe von 1688 Euro zu haben, müssen ihm sogenannte Wartezeiten von 45 Jahren angerechnet werden. Zu dieser sogenannten Altersrente für besonders langjährig Versicherte fehlen ihm aber laut seiner letzten Rentenauskunft noch 26 Monate. Doch was zählt überhaupt zu diesen Zeiten?

"Für die 45 Jahre werden hauptsächlich Pflichtbeitragszeiten, freiwillige Beiträge allerdings mit Einschränkungen, Zeiten des Arbeitslosengeldes und Unterhaltsgeldes zum Beispiel anerkannt, was leider nicht angerechnet wird, sind die Hochschulzeiten und Schulzeiten."

Claudia Mößner, Büttner-Rentenberatung, München

Die Zeiten von Josef  Weigerts Arbeitslosigkeit stehen zwar unter Vorbehalt im Versicherungsverlauf, Belege dafür fehlen jedoch, deshalb werden sie noch nicht angerechnet – ein häufiger unentdeckter Fehler.

Er kann gesetzlich geregelt auf Grund seines Geburtsjahres frühestens mit 63 Jahren und sechs Monaten abschlagsfrei in Rente. Geht er bis dahin noch jeden Tag zur Arbeit, müsste er zusammen mit den Arbeitslosenzeiten die 45 Jahre Wartezeiten erreichen.

Doch Claudia Mößner hat die fehlenden Arbeitslosenjahre bestätigt bekommen, die 45 Jahre Wartezeit sind damit erfüllt. Nun steht der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte nichts mehr im Wege.

Fall 2 - In Rente mit Schwerbehindertenausweis

Seine Frau Marita Brandl-Dahha hat in der Bank gearbeitet. Ihre Leidenschaften sind ihr Garten und ihr Enkelkind. Nur gesundheitlich geht es ihr nicht gut. Sie will einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Damit könnte sie noch deutlich vor der Regelaltersgrenze in Ruhestand.

Claudia Mößner versucht für seine Frau Marita eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu bekommen. Voraussetzung dafür: mindestens 35 Jahre Wartezeiten und eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent, die Claudia Mößner gerade beantragt. Diese Rente wäre unveränderbar garantiert.

"Da ist es egal, ob die Schwerbehinderung später entzogen wird, wir brauchen die Schwerbehinderung nur zum Rentenbeginn, und die Rente läuft dann auch auf Dauer weiter, wenn man später herabgestuft wird."

Claudia Mößner, Büttner-Rentenberatung, München

Mit der Schwerbehinderung kann Marita dann gute zwei Jahre früher als normal gehen.

Fall 3 - das Vorruhestandsangebot

Wilhelm Lachner aus München. Er hält sich fit für den Ruhestand, radelt, joggt und geht regelmäßig zum Fitness. Sport ist seine große Passion. Nach einer Feinmechanikerlehre, Abitur auf dem zweiten Bildungsweg, hat er Sport studiert. Doch es blieb Hobby. Für einen sicheren Job ging er zu einer Versicherung. Die streicht nun Stellen und hat ihm ein Vorruhestandsangebot gemacht. Bedingung: er soll mit 63 in Frührente, muss damit finanzielle Abschläge in Kauf nehmen, hat aber schon mehr Freizeit.

Was genau am Ende rauskommt, wird Claudia Mößner ihm ausrechnen. 38 Monate früher wird er aufhören zu arbeiten. Bis dahin hätte er Rentenansprüche von 1691 Euro erreicht. Doch für den vorzeitigen Ruhestand muss er davon pro Monat, den er früher geht, einen Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen, bei ihm also 1498 Euro.

Er überlegt freiwillig Geld in die Deutsche Rentenversicherung einzuzahlen. Damit könnte er seine Abschläge ausgleichen. Der Gesetzgeber erlaubt das ab einem Alter von 55 Jahren, bald ab 50, doch lohnt das?

Claudia Mößner berechnet ihm die Ausgleichszahlung. Er könnte diese in Raten oder als Einmalbetrag von 49.588 Euro leisten. "Aus rentenrechtlicher Sicht lohnt sich die Ausgleichszahlung erst nach 22 Jahren", so Claudia Mößner. Das sei natürlich ein sehr langer Zeitraum, aber steuerlich sei es eventuell lohnenswert. Da "empfehle ich immer die Rücksprache mit dem Steuerberater."

Fazit:

Am besten kommt Josef Weigert ins Ziel, gefolgt von seiner Frau.
Frührente ist möglich, doch vielen geht es wie Wilhelm Lachner: Er muss spitz rechnen und im Alter ist Verzicht in Sicht.


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