Bayern 2 - Notizbuch


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Pfeffersprays und Tränengas Selbstschutz-Produkte boomen

Produkte, mit denen man (oder frau) sich im Angriffsfall zur Wehr setzen kann, erleben einen wahren Absatzboom – nicht erst seit der Kölner Silvesternacht. Allerdings sind sie nicht ganz ungefährlich, und wer sie nicht vorschriftsgemäß anwendet, riskiert, sich selbst zu verletzen und sich überdies strafbar zu machen.

Von: Elke Schmidhuber

Stand: 06.07.2017 | Archiv

CS-Gas-Dosen | Bild: BR/Elke Schmidhuber

Verteidigungssprays gibt es mit Tränengas und Chillipulver, landläufig Pfefferspray genannt. Pfefferspray  ist ursprünglich für die Abwehr aggressiver Tiere konzipiert und darf nicht gegen Menschen angewendet werden, es sei denn im eng definierten Fall der Notwehr. 

Bei der Firma Ballistol aus Niederbayern heißt das Produkt schlicht KO, ist in den Warnfarben rot, schwarz, gelb gehalten und so klein wie ein zu groß geratener Lippenstift. Das Design für das Pfefferspray ist bewusst gewählt.

"Im Notfall soll es in jede Handtasche passen und damit griffbereit sein."

 Andreas Zettler, Geschäftsführer des Herstellers Ballistol.

Seit der Silvesternacht 2015 wollten von heute auf morgen alle Händler größere Mengen an Verteidigungssprays in den Regalen haben, dann klopften auch noch die Drogeriemärkte an.

"Wir hatten eine Verdreifachung des Absatzes und ein halbes Jahr Wartezeit."

Andreas Zettler, Ballistol

Der Selbstschutz-Boom schafft Arbeitsplätze

Die Mitarbeiter des Betriebs im kleinen niederbayerischen Ort Aham halfen zusammen, mit Überstunden und Nachtschichten wurde die Nachfrage befriedigt – und es wurden auch neue Arbeitsplätze geschaffen.

Vom richtigen Umgang mit den Sprays

Gezielt eingesetzt reicht ein Sprühstrahl aus, um jeden Angreifer sekundenschnell außer Gefecht zu setzen: Die Augenschleimhäute fangen an zu brennen, es folgt ein Tränenausbruch, schließlich werden die Atmung und andere Reflexe blockiert. Im engen Raum angewendet oder in falscher Windrichtung gesprüht wird das Spray aber zur Gefahr für den Anwender selbst – ehe er sich’s versieht, steht er selbst  im Sprühnebel. Üben lohnt sich also…

Pfeffersprays sind frei verkäuflich und schon für unter zehn Euro zu haben, Tränengassprays setzen ein Mindestalter von 14 Jahren voraus.

Weitere Selbstschutz-Produkte

  • Alarm-Geräte - ein Knopfdruck reicht, um einen ohrenbetäubenden Sirenenton auszulösen. Die Sirenen werden sehr laut, damit soll der Angreifer in die Flucht geschlagen werden. Es gibt Gehstöcke mit eingebauten Sirenen, aber auch kleine Taschenlampen für den Schlüsselbund. Doch Vorsicht: zum Teil haben sie eine höhere Dezibel-Lautstärke  als für Düsenjets erlaubt ist!
  • Kubotan – kleine Schlagstöcke, meist aus Aluminium oder Stahl, die es zum Befestigen am Schlüsselbund gibt. Sie stammen aus Japan und werden dort als Selbstverteidigungswaffe genutzt. Gelehrt wird der Einsatz auf Handgelenke, Rippen und Ellenbogen. Auch diese Waffe kann aber unversehens gegen ihren Besitzer gewendet werden – sie ist grundsätzlich nicht zu empfehlen.

Eine weitere Möglichkeit zum Selbstschutz: ein Taschenalarm

 


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