Bayern 2

     

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Kommentar Schulschließungen in Bayern vermeiden

Im Landkreis Berchtesgaden bleiben im Rahmen des faktischen Lockdowns auch Schulen geschlossen. Eine harte Maßnahme für Eltern, Schülerinnen und Schüler. Schulschließungen sollten, soweit möglich, unbedingt vermieden werden, sagt Jeanne Rubner aus der BR-Wissenschaftsredaktion.

Stand: 21.10.2020

Ein Schulkind mit Maske im Unterricht. | Bild: stock.adobe.com/Halfpoint

"Auf Teufel komm raus" würden Schulen offengehalten, sagt der Lehrerverbands-Präsident Heinz-Peter Meidinger. Er meint es als Kritik, aber ich würde sagen: Zum Glück werden Schulen auf Teufel komm raus offengehalten. Und zu Recht hat die Bayerische Staatsregierung am Dienstag betont, dass Schulen und Kitas möglichst offenbleiben sollen.

Keine Umsetzung auf Biegen und Brechen

Der bayerische Kultusminister Michael Piazolo.

Das Bekenntnis aus der Staatskanzlei ist grundsätzlich richtig. Wir wissen inzwischen, dass Schulen und Kindergärten die Pandemie nicht unkontrolliert beschleunigen. Und wir wissen, dass wochen-, ja monatelange Schließungen ohne Perspektive auf Öffnung den Kindern und Jugendlichen extrem schaden. Insofern kann die Konsequenz nur sein, die Schulen offenzuhalten. Auch wenn der kritische Wert von 50 Neuinfektionen überschritten ist. Es war ein Kommunikationsfehler des Kultusministeriums, den Drei-Stufen-Plan so zu erklären, dass ab diesem Wert die Kinder nach Hause geschickt, zumindest Klassen geteilt werden. Es wäre ein noch größerer Fehler, das auf Teufel komm raus umzusetzen. Statt die Klassenzimmer abzusperren, muss jetzt alles getan werden, die Infektionsgefahr gering zu halten, durch Lüften, Masken oder schützende Plexiglasscheiben für Lehrer.

Besondere Situation in Berchtesgaden

Etwas anders liegen die Dinge im Corona-Hot Spot Berchtesgaden! Dort haben sich extrem viele Menschen in kurzer Zeit angesteckt, mit Infektionszahlen von bis zu 270 auf sieben Tage und 100.000 Einwohner ist der Landkreis bundesweit einsame Spitze. Deswegen ist die Vorsichtsmaßnahme berechtigt. Aber: Die Schulschließung muss zeitlich beschränkt bleiben. Übernächste Woche sind Herbstferien. Danach müssen die Kinder wieder im Klassenzimmer sitzen.


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