Umstrittener Unkrautvernichter Strengere EU-Auflagen für Glyphosat
Die Bedingungen, unter denen der umstrittene Unkraut-Vernichter Glyphosat versprüht werden darf, werden künftig verschärft: Unter anderem soll der Wirkstoff in öffentlichen Parks oder auf Spielplätzen nur noch eingeschränkt zum Einsatz kommen.
Auch soll strenger geprüft werden, ob Glyphosat in jedem Einzelfall wirklich kurz vor der Ernte auf Feldern verwendet werden muss.
Die EU-Kommission in Brüssel hatte all dies vorgeschlagen – nun haben auch die Einzelstaaten den Plänen ihren Segen gegeben. Deutschland enthielt sich bei der Abstimmung darüber. Genau wie schon zuvor bei der Entscheidung, ob die Zulassung des Pflanzenschutz-Mittels in Europa verlängert werden sollte.
Weiterhin Einsatz auf Äckern
Da die EU-Hauptstädte sich nicht einigen konnten – weder auf ein Verbot, noch auf eine Verlängerung – entschied die Kommission am Ende selbst: Glyphosat darf weiter auf europäischen Äckern verwendet werden. Allerdings muss bereits in eineinhalb Jahren erneut ein Beschluss her. Die Zulassung gilt nur für den beschränkten Zeitraum von 18 Monaten. Bis dahin soll die Europäische Chemikalien-Agentur möglichst die alles entscheidende Streitfrage geklärt haben, ob Glyphosat nun krebserregend ist oder nicht.