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Richter und Angeklagte des Netzwerks Embryonenspende im Amtsgericht Dillingen

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Vorstände des Netzwerks Embryonenspende freigesprochen

Drei angeklagte Vereinsvorstände des Netzwerks Embryonenspende sind vom Dillinger Amtsgericht freigesprochen worden. Der Vorsitzende Richter empfahl jedoch der Staatsanwaltschaft, das Urteil anzufechten, was diese nun prüft. Von Judith Zacher

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Schwaben am .

Die Streitfrage war, ob die vermittelten Eizellen bereits befruchtet und damit Embryonen waren, oder es sich bei diesen Eizellen, die in einem noch sehr frühen Stadium waren, um unbefruchtete Eizellen handelte. Diese Eizellen werden imprägniert, dann eingefroren. Werden sie aufgetaut, wird die vorher bereits angelegte Befruchtung fertiggestellt.

Richter empfiehlt Gang in die nächsthöhere Instanz

Die juristische Frage, die diskutiert wurde, bedürfe durchaus der Klärung, so der Vorsitzende Richter, möglicherweise jedoch an höherer Stelle. Strafbar ist laut Embryonenschutzgesetz in jedem Fall eine kommerzielle Vermittlung von Zellen. Dies liege in diesem Fall aber nicht vor, so der Richter.

Verteidigung: Alles, was nicht verboten ist, ist legal

Nach Auffassung von Staatsanwalt Andras Kraus haben die Angeklagten keine Embryonen, sondern nicht fertig befruchtete Eizellen vermittelt, was verboten sei. Die Verteidigung dagegen ist der Auffassung, dass das legal war. Alles was nicht verboten sei, sei legal, so Verteidiger Johannes Daunderer. Auch die Frage nach der gespaltenen Mutterschaft müsse nicht gestellt werden, da in den Eizellen die genetischen Anlagen bereits angelegt seien.

Von Vorsatz könne man hier in keinem Fall sprechen, da die Angeklagten überzeugt davon waren und sich auch durch Nachfragen unter anderem beim Ethikrat vor Gründung des Vereins dahingehend versichert hätten, dass ihr Vorgehen rechtmäßig sei, argumentierte Verteidiger Daunderer. Kernanliegen seines Mandanten sei es dabei durchaus, hier jetzt Rechtssicherheit zu schaffen. Die Verteidigung hatte deshalb Freispruch beantragt.

"Wir haben 25 Kindern zum Leben verholfen, deren Zellen sonst im Mülleimer gelandet wären." Vorstand Hans Peter Eiden aus Höchstädt  

Die Staatsanwaltschaft hatte Geldstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro beantragt. Sie prüft nun, ob sie das Urteil anfechten will. Innerhalb einer Woche muss sie sich entscheiden.

Vierte Angeklagte fehlte wegen Kranenkheit

Angeklagt war der gesamte vierköpfige Vorstand des Netzwerks. Eine Angeklagte hatte sich wegen Krankheit entschuldigen lassen. Ihr Anwalt las eine Erklärung vor. Ihr Fall wurde daraufhin abgetrennt.