Ein Mann mimt einen Einbrecher und benutzt ein Brecheisen, um eine gekippte Terrassentür aufzuhebeln (Symbolbild).
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Schutz vor Einbruch: Zwischen Recht, Pflicht und Kosten (Symbolbild)

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Schutz vor Einbruch: Zwischen Recht, Pflicht und Kosten

Schutz vor Einbruch: Zwischen Recht, Pflicht und Kosten

Die bayerische Polizei berät, wie Häuser einbruchsicher gemacht werden können. Dazu hat sich die BR24-Community gefragt: Wer trägt für Schutzmaßnahmen die Verantwortung? Welcher Schutz ist realistisch und sinnvoll?

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Es ist ein Schock: Gerade einmal 27 Sekunden, keine halbe Minute, bräuchte ein Einbrecher, um die Haustür von BR24-User "Aberhallo" zu öffnen, schildert dieser im BR24-Gespräch. Erklärt habe ihm das ein Kommissar der Kriminalpolizei, wie er zuvor in einem Kommentar bei BR24 schilderte: "Hatte vor zwei Jahren eine Beratung der Polizei in meinem Haus. Dafür bin ich bis heute sehr dankbar."

Im Telefonat erzählt er, was er anschließend für den Einbruchschutz umgesetzt habe – zusätzlich zu dem, was bei der Sanierung schon getauscht wurde: einbruchhemmende Fensterscheiben, eine Haustür mit Mehrfachverriegelung, dazu Beleuchtung, Kameras, Ketten an den Fensterschächten zum Keller. Kostenpunkt: Mehrere tausend Euro, alles selbst bezahlt. Anlässlich der BR24-Berichterstattung über Tipps und Beratungsangebote gegen Einbrecher diskutierten mehrere Nutzer, wer solche Kosten tragen muss.

Mehr Einbruchschutz: Wer kommt für Kosten auf?

Während Wohnungseigentümer und Hausbesitzer für mehr Einbruchschutz selbst ins Portemonnaie oder zum Werkzeug greifen müssen, sieht das bei Mietern ganz anders aus, denn: Sie sind dabei auf ihren Vermieter angewiesen. BR24-User "WindSol" gibt zu bedenken: "Es bringt viel Ärger, wenn eine Beratung bei Mieter(n) in einer Mietwohnung gemacht wird und mit diesem Bericht zum Wohnungseigentümer gehen und eine Nachrüstung für sicheres Wohnen verlangen."

Eine Einschätzung dazu liefert der Eigentümerverband "Haus und Grund Bayern": "Da muss man ganz klar sagen: Die meisten Empfehlungen der Polizei gehen über das hinaus, was gesetzlich vorgeschrieben ist", sagt Ulrike Kirchhoff. "Einen Anspruch darauf gibt es erstmal nicht."

Gesetzeslage: Wer muss was?

Welche Ansprüche Mieter gegenüber ihren Vermietern haben, regeln neben dem individuellen Mietvertrag gesetzliche Standards, die etwa im Bürgerlichen Gesetzbuch oder in der Bauordnung der Bundesländer stehen. Dazu gehören zum Beispiel eine abschließbare Haustür und verschließbare Fenster. Defekte Schlösser und kaputte Scheiben gelten als sicherheitsrelevante Mängel, die muss der Vermieter beheben.

Monika Schmid-Balzert vom Mieterbund Bayern rät generell beim Thema Einbruchschutz: Das Gespräch mit dem Vermieter suchen – und zwar von vornherein. Denn der müsse zwar den gesetzlichen Standard gewährleisten, aber "alles, was darüber hinausgeht, muss der Mieter auf eigene Kosten nachrüsten", erklärt sie, "und für die Nachrüstung braucht es, weil das meistens eine bauliche Maßnahme ist, die Genehmigung des Vermieters." Trägt dieser die Kosten, darf er sie wiederum auf die Miete umlegen – begründet als höheren Sicherheitsfaktor.

Einbruchschutz für wenig Geld

Das bestätigt auch Thomas Schuster von der Kriminalpolizei in Augsburg. Der Kriminalhauptkommissar macht pro Jahr rund einhundert Hausbesuche bei Menschen, die sich für mehr Einbruchschutz interessieren. Zwei seiner Grundlagentipps kosten gar nichts: Türen nicht nur zuziehen, sondern auch absperren – und Fenster nicht unbeaufsichtigt kippen.

Weitere Einbruchschutz-Tipps der Polizei orientieren sich laut Schuster an der Vorgehensweise der Täter und können damit auch helfen, "den Leuten wieder die Angst zu nehmen", sagt er. Denn der materielle Schaden ist oft nicht alles: Ein Einbruch in die Privatsphäre wirke als "starke Verletzung, die auch zu langwierigen Ängsten führen kann."

Einbrüche in Bayern: Das sagen die Zahlen

Diesen subjektiven Ängsten stehen Zahlen gegenüber, die – zumindest für Bayern im Vergleich mit anderen Bundesländern – die Sorge vor Einbrüchen relativieren können: Denn laut Kriminalitätsstatistik finden in Bayern die wenigsten "Wohnungseinbruchsdiebstähle" statt, im Verhältnis zur Einwohnerzahl (externer Link). Es gibt noch zwei weitere Statistiken, die das tatsächliche Einbruchgeschehen in Bayern ins Verhältnis setzen: Die Aufklärungsquote von 25,8 Prozent ist bundesweit die höchste und bei rund der Hälfte der polizeilich erfassten Fälle bleibt es beim Versuch (externer Link, Seite 36).

Insgesamt gehe es beim Einbruchschutz nicht bloß um Zahlen: "Das ist keine Wissenschaft, sondern wir reden immer von Wahrscheinlichkeiten", sagt Einbruchschutz-Berater Schuster. So ähnlich lautet auch das Resümee von BR24-User "Aberhallo": "Hundertprozentigen Schutz gibt es nicht, wenn jemand die Absicht hat, dann kommt er jederzeit rein."

Seinen Namen möchte der BR24-User lieber nicht veröffentlicht wissen, nur so viel: Das Haus liege nahe der Autobahn im Wohnumland einer bayerischen Großstadt – also genau dort, wo Einbrecher laut Polizei oft leichtes Spiel hätten. Genau deshalb habe er sich für entsprechende Maßnahmen entschieden – und seinen Nachbarn die kostenlose Beratung der Polizei weiterempfohlen.

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