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JVA Straubing Grundsteinlegung für "Luxusknast"

Derzeit leben die meisten Sicherungsverwahrten in Bayern in einem eigenen Trakt in der JVA Straubing. Doch das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt: Sicherungsverwahrung muss menschlicher werden. Daher wird in Straubing jetzt gebaut.

Stand: 17.03.2014 | Archiv

Ein Justizvollzugsbeamte steht am 20.03.2013 auf der Baustelle des Neubaus für Sicherungsverwahrte auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Straubing. | Bild: picture-alliance/dpa

26 Millionen Euro kostet der neue Gefängnisbau mit 84 Zimmern, Therapie- und Freizeitbereichen, für den jetzt der Grundstein gelegt wurde. In nicht einmal zwei Jahren soll alles fertig sein. Denn ab Mai 2013 müssen - so die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts - Sicherungsverwahrte getrennt von Strafgefangenen untergebracht sein. Da sie ihre Strafe schon verbüßt haben, soll ihre nachfolgende Sicherungsverwahrung "freiheitsorientierter" sein, so das Gericht. Im Straubinger Gefängnis sind deshalb bereits die Bagger angerückt. "Die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zählt zu den größten rechts- und haushaltspolitischen Herausforderungen der vergangenen Jahre", betonte Justizministerin Beate Merk (CSU) bei dem Festakt.

"Ohne die Errichtung eines Hauses für Sicherungsverwahrte bis zum 31. Mai 2013 würde demnach die Freilassung hochgefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter drohen."

Justizministerin Beate Merk

Anstaltsgärtnerei muss weichen

Idyllisch wäre es zwischen den Gewächshäusern mit roten Tomaten und den Krautfeldern - wenn der Stacheldrahtzaun, die Mauer und die Wachtürme drum herum nicht wären. Am hintersten Zipfel des Gefängnis-Geländes, wo lange die Anstaltsgärtnerei gearbeitet hat, wird das Gebäude für die bayerischen Sicherungsverwahrten entstehen. Während der Bauzeit muss zusätzliches Wachpersonal den Bauzaun bewachen. Zudem wurde ein provisorischer Wachturm gebaut.

Loch in der Knastmauer

In die Mauer muss ein Loch, damit die Baufahrzeuge von draußen aufs Gelände der Justizvollzugsanstalt fahren können. Der Bauzaun bleibt auch später stehen als Grenze zwischen Gefangenen und Sicherungsverwahrten. Die Sicherungsverwahrten dürfen sich nämlich später auf ihrem Teil des Geländes frei bewegen und sollen nicht übers ganze Gefängnisgelände spazieren.

Eingesperrt wie in Freiheit leben

Die stellvertretende Anstaltsleiterin Anja Ellinger erklärt, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Gefangenen soweit als möglich behandelt werden müssen, als wären sie in Freiheit.

Das heißt, sie müssen die Möglichkeit haben, sich auch im Freien zu bewegen. Deshalb werden in Straubing spezielle Grünanlagen eingerichtet. Die Hafträume heißen dann Zimmer, sind 15 Quadratmeter groß mit Nasszelle und eigener Kochzeile. Tagsüber sind sie nicht versperrt. Die Sicherungsverwahrten können sich bis 22.30 Uhr ins Freie hinaus bewegen. Denn sogar eine Gemeinschafts-Loggia ist eingeplant, damit die Sicherungsverwahrten auch bei Regen im Freien sitzen können. Wer sich selbst ein Schnitzel braten will, dem liefert ein Dienstleister einmal pro Woche Lebensmittel.

Bundesverfassungsgericht verordnet "gewissen Luxus"

"Luxusgefängnis", "Kuschelknast für Kinderschänder" oder "betreutes Wohnen" - gegen solche Schlagwörter muss sich die stellvertretende Anstaltsleiterin deshalb immer wieder wehren. Natürlich sei das im Vergleich zur Strafhaft ein gewisser Luxus, sagt Ellinger. Aber das Bundesverfassungsgericht fordere eben eine Behandlung "wie in Freiheit" und das bietet den Sicherungsverwahrten ab Mai 2013 natürlich viele Vorzüge.

Neid ist vorprogrammiert

Kein Wunder, dass viele Strafgefangene auf die Sicherungsverwahrten neidisch sind, die jetzt noch mit ihnen in den gleichen Häusern leben, wenn auch in gesonderten Trakten. Das neue Gebäude wird mit dem Rücken zum restlichen Gelände stehen, so dass Häftlinge die Freiheiten der Sicherungsverwahrten nicht sehen können.

So leben die Sicherungsverwahrten im Moment

Knast mit Pool: In der JVA Straubing sind die meisten Sicherungsverwahrten untergebracht.

Die meisten der bayerischen Sicherungsverwahrten leben in der JVA Straubing. Von der Strafhaft unterscheidet sich ihr Leben schon - aber aus Sicht der höchsten deutschen Richter nicht stark genug.

Sicherungsverwahrte haben rund einen Quadratmeter mehr Platz in ihren Zellen als Strafgefangene, genau 10,3 Quadratmeter. Auch einen größeren Fernseher dürfen sie besitzen. In den Wohngruppen für Sicherungsverwahrte gibt es sogar große Flachbildschirme mit Spielekonsole, DVD- und CD-Anlage. Außerdem gibt es einen Sportraum, eine Gemeinschaftsküche und einen Hauswirtschaftsraum mit Trockner, Waschmaschine und Bügeleisen.

Weitere Vergünstigungen: Ein Sicherungsverwahrter darf zehn Stunden im Monat Besuch empfangen, ein Strafgefangener nur fünf. Außerdem haben die Verwahrten drei statt eine Stunde Hofgang - können das Knastschwimmbad in Straubing also viel länger genießen.


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