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Fragen und Antworten Was Sie zur Europawahl wissen müssen

Zum achten Mal seit 1979 können EU-Bürger das Europäische Parlament direkt wählen. Die Volksvertretung spielt mittlerweile eine wichtige Rolle bei der europäischen Gesetzgebung. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Stand: 27.04.2014 | Archiv

Eine Stimmabgabe für das Europäische Parlament, fotografiert als Symbolbild. | Bild: picture-alliance/dpa

Die Wahlen finden in allen 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 22. bis 25. Mai statt. Der Wahltermin für die 63 Millionen Wahlberechtigten in Deutschland ist der Sonntag, 25. Mai. Wahlergebnisse aus allen Mitgliedstaaten sollen erst an diesem Tag veröffentlicht werden.

Ihre Stimme abgeben dürfen alle EU-Bürger, die mindestens 18 Jahre alt sind. In Deutschland lebende EU-Bürger aus anderen Mitgliedstaaten können entscheiden, ob sie in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland wählen. Dafür müssen sie sich in das Wahlverzeichnis ihrer Gemeinde in Deutschland eintragen lassen. Niemand darf seine Stimme doppelt abgeben.

In das Europäische Parlament ziehen 751 Abgeordnete aus allen Mitgliedstaaten ein, darunter 96 Parlamentarier aus Deutschland. Sie werden für fünf Jahre gewählt und schließen sich je nach politischer Ausrichtung mit ihren Kollegen aus den anderen EU-Staaten zu Fraktionen zusammen. Derzeit gibt es sieben Fraktionen, in denen etwa 160 Parteien vertreten sind.

Diese Europawahl ist die erste seit der Schuldenkrise in Europa, die auch die EU und ihr Ansehen in eine schwere Krise gestürzt haben. Erwartet wird daher, dass mehr Abgeordnete von europaskeptischen und rechtspopulistischen Parteien ins Parlament einziehen. Außerdem wird der neue EU-Kommissionspräsident erstmals von den Parlamentariern gewählt. Die Parteifamilien schicken daher europaweite Spitzenkandidaten ins Rennen.

Das Interesse der Bürger sinkt von Wahl zur Wahl. Im Jahr 1979 lag sie noch bei 63 Prozent, vor fünf Jahren gaben nur noch 43 Prozent der Europäer ihre Stimme ab. Das ist deutlich weniger als bei nationalen Wahlen. Mit Spannung wird beobachtet, ob die Eurokrise und die europaweit geführte Diskussion um die Zukunft der EU dieses Mal wieder zu einer steigenden Beteiligung führen.

Derzeit stellen CDU und CSU die stärkste Gruppe vor der SPD, den Grünen, der FDP und den Linken. Nach dem vom Bundesverfassungsgericht verordneten Wegfall jeglicher Prozenthürden sind nun die Chancen kleinerer Parteien deutlich gestiegen, Vertreter in das EU-Parlament entsenden. Ein Stimmenanteil von rund einem Prozent reicht dafür aus.

Das Parlament als Vertretung der Bevölkerung ist eine von drei wichtigen EU-Institutionen neben der Kommission und dem Rat. Die EU-Kommission überwacht die Einhaltung des EU-Rechts und schlägt neue Gesetze vor, die anschließend vom Parlament und dem Rat - der Vertretung der Regierungen der Mitgliedstaaten - beraten werden. Dem EU-Parlament kommt also eine wichtige Rolle in der Gesetzgebung zu.


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