NSU-Prozess


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Platzvergabe im NSU-Prozess Karlsruhe öffnet türkischen Medien die Tür

Wie das Oberlandesgericht (OLG) die fremdenfeindliche Mordserie aufarbeitet, darauf wird eine kritische Weltöffentlichkeit blicken. Dass überhaupt Pressevertreter aus dem Ausland garantiert am Prozess teilnehmen können, dafür musste erst das Bundesverfassungsgericht (BVG) sorgen.

Stand: 03.05.2013 | Archiv

NSU-Prozess: Akkreditierungsausweise | Bild: picture-alliance/dpa

Nach dem ursprünglichen Akkreditierungsverfahren des OLG waren türkische und griechische Medien vom Prozess augeschlossen. Dabei waren die NSU-Opfer in acht Fällen türkisch- und ein einem Fall griechischstämmig. Wegen der Art und Weise der Platzvergabe durch das OLG sowie dem damit zusammenhängenden faktischen Ausschluss türkischer Medien hagelte es viel Kritik an der bayerischen Justiz. Die türkische Zeitung "Sabah" klagte gegen die Platzvergabe vor dem BVG. Nach dem Spruch der Karlsruher Richter mussten ausländische Medien beim NSU-Prozess Plätze erhalten. Das OLG rollte daraufhin das Akkreditierungsverfahren neu auf - per Los und mit einer Garantie für türkische und griechische Medienvertreter. Dafür gingen einige großen deutschen Tageszeitungen leer aus.

Pleiten, Pech und Pannen

Das OLG hatte zuvor eingeräumt, dass es beim Losverfahren für die Presseplätze zu Fehlern kam. Das Gericht räumte auf Anfrage ein, dass die Hörfunkbewerbung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) versehentlich im Loskorb Fernsehen lag. Zudem hat sich darin auch die Fernsehbewerbung des Westdeutschen Rundfunks (WDR) befunden, obwohl der Sender seinen Antrag vor der Verlosung zurückgezogen hatte. Dieser Platz soll nun neu verlost werden. Die ARD hatte sich rechtzeitig zu einer gemeinsamen Pool-Bewerbung entschlossen. Das Oberlandesgericht München bedauerte in einer Stellungnahme den Fehler.

"Der Prozessbeginn am Montag ist dadurch nicht gefährdet."

OLG-Sprecherin Andrea Titz

Kritik an der Verlosung

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, kritisierte das Oberlandesgericht München wegen der Vergabe der Presseplätze im NSU-Prozess. Das nun angewandte Losverfahren sei zwar juristisch unanfechtbar, gleichwohl aber nicht befriedigend, sagte er der Zeitung "Die Welt". Papier plädiert für die Lösung einer Videoübertragung. Aus Sicht des Bayerischen Journalistenverbandes müsste die Verlosung wiederholt werden.

"Wie beim ersten Verfahren ist eine Panne passiert. Das Verfahren ist nicht ordnungsgemäß abgelaufen. Wenn man das zu Ende denkt, müsste man auch dieses Verfahren wiederholen."

Jutta Müller, Geschäftsführerin des Bayerischen Journalisten-Verbands (BJV)

Losglück und Lospech

Losglück im umstrittenen Verfahren hatten beispielsweise die ARD, der Bayerische Rundfunk und das ZDF. Die großen deutschen überregionalen Tageszeitungen Süddeutsche Zeitung, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Die Welt, Die Tageszeitung (taz), Die Zeit und Frankfurter Rundschau bekamen bei der Verlosung hingegen keinen der reservierten Plätze. Die SZ ist nur durch das Süddeutsche Zeitung Magazin im Gericht vertreten.

Nicht im Gerichtssaal zugegen sein werden außerdem die Nürnberger Nachrichten (NN). Sie prüfen rechtliche Schritte. Drei Morde wurden in Nürnberg verübt.

"Wir hätten dabei sein müssen, aber dass es bei dem Verfahren einer Verlosung keine Gerechtigkeit gibt, war uns schon vorher klar."

Der stellvertretende Chefredakteur der NN, Michael Husarek, im Bayerischen Rundfunk

Juristische Schritte erwägt auch die taz. Deren Chefredakteurin Ines Pohl schrieb im Kurznachrichtendienst Twitter, man prüfe, ob man gegen die Platzvergabe klage, um eine Videoübertragung für Journalisten zu erwirken. Die Zeit sieht hingegen ebenso wie Die Welt von einer Klage ab, um den für 6. Mai geplanten Prozessbeginn nicht zu behindern.

"Es gibt ein viel höheres Gut als unsere eigene Zufriedenheit, nämlich, dass die Angehörigen der Mordopfer endlich ihrem Verfahren beiwohnen können."

Die-Zeit-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo im Bayerischen Rundfunk

"Eine spätere Klage schließen wir wegen des Präzedenz-Charakters aber keineswegs aus."

Der Chefredakteur der Welt-Gruppe, Jan-Eric Peters

Mit Sabah und Hürriyet

Nach wochenlangen Querelen und einer Verschiebung des Prozessbeginns hatte das Oberlandesgericht München am Montag die 50 festen Presseplätze für das NSU-Verfahren neu vergeben - per Losverfahren. Aus der Türkei sind nun die Zeitungen Sabah, Hürriyet und die Evrensel sowie der Nachrichtensender Al Jazeera (Studio Istanbul) beim Prozess vertreten. Auch die türkische Nachrichtenagentur Ihlas Haber Ajansi bekam einen Platz. Dass in jedem Fall vier türkische Medien dabei sind, wurde durch Lostöpfe für verschiedene Mediengruppen gesichert. Sabah-Korrespondent Rahmi Turan sagte, er sei "überglücklich" über die Auswahl. Auch die Korrespondenten der Hürriyet zeigten sich erleichtert.

Das sind die akkreditierten Medien

Nachrichtenagenturen

Inland

  • dpa, Berlin
  • Radiodienst, München
  • Rufa Rundfunk-Agenturdienste, Berlin


Ausland

  • IHA (Ihlas Haber Ajansi), Türkei
  • Agence France-Presse (AFP) und Thomson Reuters (Platz abgetreten von: dpa English Services)

Fremdsprachige

Griechisch

ERT (Rundfunksender)

Türkisch

Sabah
Hürriyet
Al Jazeera, Büro Istanbul
Evrensel (Tageszeitung)

Restliche

Radio Lora München, polnischsprachige Redaktion
Svenska Dagbladet, Schweden
France 2 Berlin, Frankreich
NOS (Rundfunksender), Niederlande
Neue Züricher Zeitung, Schweiz

Deutsche (1)

Öffentlich-rechtliches Fernsehen

  • ARD


  • Oliver Renn, freier Journalist (Los des WDR war nicht aus der Trommel entfernt worden, Platz wurde neu verlost.)

(2)

Privatrechtliches Fernsehen

  • Ebru TV
  • Kabel 1

(3)

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

  • Deutschlandfunk
  • BR
  • SWR

(4)

Privatrechtlicher Rundfunk

  • TOP FM
  • Charivari
  • Radio Lotte Weimar

(5)

Werktäglich erscheinende Printmedien

  • Bild
  • Allgäuer Zeitung
  • Passauer Neue Presse
  • Pforzheimer Zeitung
  • Sächsische Zeitung
  • Frankfurter Allgemeine Zeitung (Platz abgetreten von: Oberhessische Presse Marburg)
  • Stuttgarter Zeitung
  • Lübecker Nachrichten

(6)

Wöchentlich erscheinende Printmedien

  • Focus
  • Stuttgarter Nachrichten (Sonntag aktuell)
  • Süddeutsche Zeitung Magazin
  • Der Spiegel

(7)

Restliche

  • Tom Sundermann (freier Journalist)
  • Freie Presse
  • Nachrichtenagentur AP (Platz abgetreten von: Straubinger Tagblatt / Landshuter Zeitung)
  • Thüringer Tageszeitung "Freies Wort"
  • Thüringer Landeszeitung
  • Viola Volland (freie Journalistin)
  • RTL2
  • Offenbach-Post
  • ZDF
  • hallo-muenchen.de
  • Hendrik Puls (freier Journalist)
  • Junge Welt
  • Brigitte (Sie wird sich den Platz mit dem Stern teilen, beide Verlag Gruner + Jahr )

Medien machen Platz für die Konkurrenz

Die Medien zeigen sich solidarisch: Die zur Mediengruppe Madsack gehörende Tageszeitung "Oberhessische Presse" in Marburg überlässt ihren Presseplatz der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Die "FAZ" hatte kein Glück beim Losverfahren gehabt. Die Mediengruppe Madsack war hingegen mit der "Oberhessischen Presse" und den "Lübecker Nachrichten" vertreten. Auch die Gruppe der Deutschen Presse-Agentur (dpa) stellt einen ihrer Berichterstatterplätze anderen Nachrichtenagenturen zur Verfügung. Sie wird den Platz, der der dpa English Services zugelost worden ist, den Agenturen Agence France-Presse (AFP) und Thomson Reuters für eine gemeinsame Poolberichterstattung anbieten.

"Wir verzichten damit zwar auf die Möglichkeit, zeitlich parallel auf Deutsch und auf Englisch direkt aus dem Oberlandesgericht München berichten zu können. Wir freuen uns jedoch, dazu beitragen zu können, dass weitere weltweit tätige Nachrichtenanbieter über diesen wichtigen Prozess aus erster Hand berichten können."

dpa-Chefredakteur Wolfgang Büchner

Die Online-Redaktion der Frauenzeitschrift Brigitte, die einen Platz abbekommen hatte, twitterte, sie werde ihn mit dem Magazin Stern teilen. Beide gehören zum Hamburger Verlag Gruner + Jahr.

Chaos vor dem großen Prozess

26.

Acht der zehn Mordopfer der Neonazi-Terroristen stammten aus der Türkei - bei der Vergabe der garantierten Presseplätze beim NSU-Prozess gehen türkische Medien jedoch leer aus. Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, spricht von einem unglaublichen Vorgang. SPD-Chef Sigmar Gabriel und der Grünen-Vorsitzende Cem Özdemir kritisieren das Verfahren - das OLG verteidigt sein Vorgehen.

27.

Einige deutsche Medien bieten an, ihren Platz türkischen Kollegen zur Verfügung zu stellen oder mit ihnen zu teilen. Das ist laut Gericht nicht möglich.

28. März

Der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Siegfried Kauder (CDU), verteidigt das Gericht: "Eine Videoübertragung in einen anderen Saal hätte ein bisschen was von Schauprozess und Public Viewing und wäre ein Verstoß gegen die Menschenwürde der Angeklagten. (...) Die Entscheidungen des Gerichts bewegen sich im Rahmen des rechtlich Zulässigen und Möglichen." Trotz anhaltender Kritik werde das Gericht nichts am Zulassungsverfahren für Journalisten ändern, sagt OLG-Präsident Karl Huber.

2.

Der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu setzt sich in einem Telefonat mit seinem Kollegen Guido Westerwelle (FDP) dafür ein, dass türkische Staats- und Medienvertreter als Beobachter teilnehmen können. Westerwelle äußert Verständnis, verweist aber auf die Unabhängigkeit der Justiz.

4.

Der türkische Botschafter in Deutschland, Avni Karslioglu, will zum NSU-Prozess kommen - auch wenn das Gericht bislang keinen Platz für ihn reserviert.

6.

Die türkische Zeitung "Sabah" legt Verfassungsbeschwerde gegen die Vergabe von Journalistenplätzen ein. Das Blatt will mit einem Eilantrag die Zulassung zum NSU-Prozess erreichen.

8.

Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, beklagt, populistische Kritik aus Politik und Medien gegen ein unabhängiges deutsches Gericht hätten eine Qualität erreicht, die "nicht mehr hinnehmbar" sei.

9.

In Karlsruhe geht eine weitere Beschwerde ein. Ein freier Journalist bemängelt, dass auch bei Erkrankung eines akkreditierten Berichterstatters keine Vertretung möglich ist. Überdies seien einzelne Medien vorab über die Bedingungen der Akkreditierung informiert worden; deshalb sei das Verfahren fehlerhaft.

12.

Erfolg für "Sabah": Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, das OLG München müsse eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter ausländischer Medien vergeben. Wie das im Einzelnen geschehen soll, lassen die Verfassungsrichter offen. Möglich wäre ein "Zusatzkontingent von nicht weniger als drei Plätzen" oder eine Vergabe nach anderen Regeln.

15.

Laut Gericht ist ein neues Akkreditierungsverfahren für Journalisten notwendig: "Dies ist bis zum geplanten Hauptverhandlungsbeginn am 17. April 2013 zeitlich und organisatorisch nicht mehr möglich". Neuer Prozessbeginn: 6. Mai.

19. April

Das Oberlandesgericht gibt bekannt, dass die Pressplätze im NSU-Prozess im Losverfahren vergeben werden. Dabei werden Kontingente gebildet, wobei zwischen verschieden Medien unterschieden wird. Für türkische Medien werden vier Plätze reserviert, für griechische ein Platz, für auf Persisch publizierende Medien einer. Das Verfahren beginnt am 19. April und endet am 23. April. Die Auslosung erfolgt am 29. April durch einen Notar.

29. April

Per Losverfahren werden die festen Presseplätze für das NSU-Verfahren neu vergeben. Von den türkischen Medien sind die Zeitungen Sabah, Hüriiyet und die Evrensel sowie der Nachrichtensender Al Jazeera (Studio Istanbul) und die türkische Nachrichtenagentur Ihlas Haber Ajansi per Los akkreditiert. Auch der Bayerische Rundfunk ist dabei. Viele große deutsche Medien, darunter unter anderen Süddeutsche Zeitung, Frankfurter Allgemeine Zeitung und Die Welt gehen dagegen leer aus.

Debatte um Videoübertragung

Heiß debattiert wurde auch, ob der Prozess per Video in einen anderen Saal übertragen werden müsse. Das BVG wies eine entsprechende Klage ab. Auch die Rechtsexperten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages halten eine Videoübertragung des NSU-Prozesses für nicht zulässig. In einem Gutachten, das der Neuen Osnabrücker Zeitung vorliegt, argumentieren sie mit der Menschenwürde der Verfahrensbeteiligten.

Die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Angehörigen der NSU-Opfer, Barbara John, zeigte sich enttäuscht über die ständige Diskussion über die Vergabe der Presseplätze. Im Berliner Tagesspiegel sagte John, die Politik müsse Konsequenzen ziehen und sich mit dem Thema Videoübertragung im Gericht stärker auseinandersetzen. "Wir brauchen ein modernes Recht, was sich auch den Realitäten unserer Gesellschaft anpasst, aber das haben wir derzeit nicht", sagte John.


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Niel Püsch, Donnerstag, 02.Mai 2013, 12:03 Uhr

10. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Gerade dieser Fall illustriert beispielhaft, wo es hapert. Das generelle Verbot von Bild- und Tonübertragungen (resp. -Aufzeichnungen) schränkt das Recht der Öffentlichkeit auf Information in krasser und nicht mehr tragbarer Weise ein.

Aber es geht keineswegs nur um Rechte d e r Öffentlichkeit. Kein bißchen weniger sind Rechte von Prozeßbeteiligten unzulässig eingeschränkt. Wenn eine Gerichtsverhandlung öffentlich ist, haben die Beteiligten hierauf auch Anspruch a u f Öffentlichkeit, Eine Einschränkung tangiert folglich v.a.auch Rechte z.B. eines Angeklagten.

"Schön" anschaulich kann man hierzu den Fall Mollath anführen. Der Angeklagte hätte sich möglicherweise nicht "angefreislert" gefühlt, wäre eine uneingeschränkte Öffentlichkeit, also mit Aufzeichnung der Verhandlung, gegeben gewesen.
Und für den Vorsitzenden wäre die Aufzeichnung heute sicher ein interessantes Andenken.
Die Sache wäre es allemal wert, bis zum EUGHMR getragen zu werden.

Dieter , Mittwoch, 01.Mai 2013, 18:45 Uhr

9. Nur Verlierer

Das NSU-Verfahren in München hat noch nicht einmal begonnen und bislang gibt es in dem Prozess nur Verlierer . Das OLG München, die Opfer und die Angehörigen der Opfer. Nicht zuletzt die Medien. Es wird Zeit, dass endlich wieder über die Opfer berichtet wird. Es kommt einem vor, als ob für viele Medien die Teilnahme an dem NSU-Prozess nur Prestige bedeutet.

James, Mittwoch, 01.Mai 2013, 15:23 Uhr

8. Ziehung der Lottozahlen

Nach der Panne bei der Ziehung der Lottozahlen Anfang April im ZDF wurden die ursprünglichen gezogenen Zahlen für ungültig erklärt. Daraufhin wurde die Ziehung wiederholt:. Das gleiche solte das OLG München machen.

Gerd Mossner, Mittwoch, 01.Mai 2013, 13:06 Uhr

7. Wo bleibt die Mathematik bei der Nachziehung?

Stellen Sie sich einmal folgendes vor:
Man würde zwar weiterhin 6 Zahlen im Lotto ziehen, aber irrtümlich 50 bzw. 51 Zahlen in die Urne werfen. Das Geschrei wäre groß, weil hier die Lotto-Tipper die Wahrscheinlichkeitsrechnung beherrschen würden.
Aber beim Losverfahren sind die Bayrischen Richter blind! EIN SKANDAL!

Amateur, Mittwoch, 01.Mai 2013, 01:46 Uhr

6. Dumm gelaufen

Vielleicht hätte man ein Gericht für den NSU-Prozess aussuchen sollen, das sich mit dem Verfahren auskennt.