NSU-Prozess


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88. Verhandlungstag, 25.2.2014 Tatwaffe beschäftigt das Gericht erneut

Das Oberlandesgericht München hat sich am 88. Verhandlungstag wieder einmal mit der Herkunft der Tatwaffe befasst. Dabei ging es rund um den Jenaer Szeneladens "Madley", einen Polizisten und ein Handtuch.

Stand: 25.02.2014 | Archiv

Ceska-Pistole vor den Opfern der bundesweiten NSU-Mordserie | Bild: picture-alliance/dpa

Das Oberlandesgericht München hat sich im NSU-Prozess wieder einmal mit der Herkunft der Tatwaffe befasst. Dabei ging es rund um den Jenaer Szeneladens "Madley", einen Polizisten und ein Handtuch.

Ein Polizeibeamter aus Thüringen wurde befragt, der bei der Durchsuchung des Szeneladens dabei war. Dort hatte der Angeklagte Carsten S. nach eigener Aussage im Auftrag des Angeklagten Ralf Wohlleben die Waffe besorgt, mit der Böhnhardt und Mundlos neun Menschen getötet haben sollen.

"Ich habe dem die Scheiß-Knarre besorgt"

Der Beamte berichtete von der Vernehmung des "Madley"-Mitarbeiters Andreas S., der die Aussage im Prozess verweigert hatte. Er zitierte aus dessen Angaben bei der polizeilichen Vernehmung. "Ich habe dem die Scheiß-Knarre besorgt", habe der Mitarbeiter nach anfänglicher Weigerung gesagt. Wohlleben habe den Auftrag gegeben, 2.500 Euro habe Carsten S. dafür bezahlt. Die Waffe sei dann in ein Handtuch gewickelt und in einem Auto übergeben worden. Es habe sich bei der Bestellung ausdrücklich um eine "scharfe Waffe" und "keine Spielzeugwaffe" gehandelt, zitierte der Polizist den "Madley"-Mitarbeiter.

Zeugen im Mordfall Yozgat

Außerdem ging es am 88. Verhandlungstag in München um die Anmietung von Wohnmobilen durch die Terrorzelle. Zudem werden Zeugen im Mordfall des Kasselers Halit Yozgat gehört. Yozgat wurde am 6. April in seinem Internetcafé erschossen. Er war mit 21 Jahren das jüngste Opfer des NSU.


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