NSU-Prozess


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80. Verhandlungstag, 29.1.2014 Zschäpe spricht erstmals im Prozess

Die Rolle eines ehemaligen Verfassungsschützers wirft im NSU-Prozess weiter Fragen auf. Und Beate Zschäpe antwortet erstmals selbst auf eine Frage des Richters. Leider bei ausgeschaltetem Mikrofon.

Stand: 29.01.2014 | Archiv

Die Rolle eines ehemaligen Verfassungsschützers wirft im NSU-Prozess weiter Fragen auf. Und Beate Zschäpe antwortet erstmals selbst auf eine Frage des Richters. Leider bei ausgeschaltetem Mikrofon.

Zum ersten Mal hat die Hauptangeklagte Beate Zschäpe im NSU-Prozess direkt auf eine Frage des Vorsitzenden Richters geantwortet - allerdings bei ausgeschaltetem Mikrofon. Ihre Worte blieben deshalb unverständlich.

Während einer langwierigen Zeugenvernehmung hatte sich Richter Manfred Götzl nach ihrem Befinden erkundigt: "Frau Zschäpe, bauen Sie ab? Ich muss das jetzt fragen, Sie haben zeitweise die Augen geschlossen." Zschäpe, die in vergleichbaren Situationen bisher immer ihrem Anwalt das Wort überließ, antwortete direkt. Verstehen konnten die Zuschauer ihre Antwort nicht. Der Richter antwortete, die Vernehmung werde nicht mehr lange dauern.

Was wußte Verfassungsschützer Andreas T.?

Am Vormittag gab es Spekulationen über die Rolle eines ehemaligen Verfassungsschutz-Mitarbeiters. Das Protokoll einer Telefonüberwachung könnte darauf hindeuten, dass der Verfassungsschützer Andreas T. mehr vom Mord an Halit Yozgat in Kassel mitbekam, als er bisher gesagt hat. Anwälte der Nebenklage hatten das Protokoll bei der Bundesanwaltschaft in Unterlagen entdeckt, die bislang nicht zu den Prozessakten genommen wurden. Der Verfassungsschützer saß 2006 im hinteren Raum von Yozgats Internet-Café, als die Terroristen des NSU dort den 21-Jährigen ermordeten.

Streit um Verfassungsschützer

T. hatte sich nicht als Zeuge gemeldet und geriet selbst unter Tatverdacht. Das Verfahren wurde aber eingestellt. Bisher hatte T. stets gesagt, er habe Yozgat im Café nicht mehr gesehen, das Geld auf den Tresen gelegt und dann das Lokal verlassen. Das Telefonprotokoll, das auf Antrag der Anwälte der Familie Yozgat verlesen wurde, nährt aber die Zweifel an seiner Behauptung, er habe von der Tat nichts mitbekommen. In dem Gespräch zwischen T. und einem Kollegen des hessischen Landesamts für Verfassungsschutz ist die Rede davon, T. habe sich bei der Polizei "restriktiv" verhalten. T. konnte oder wollte sich in seiner Vernehmung allerdings nicht mehr im Detail an das Telefonat erinnern. "Ich habe keine Erinnerung. Immer noch nicht. Dass es stattgefunden haben muss, ist ja unstreitig", sagte er.

Kritik an der Bundesanwaltschaft

Erneut kritisierten die Opferanwälte die Bundesanwaltschaft, die Ermittlungsakten aus dem Verfahren gegen T. nicht den NSU-Akten beigefügt hatte. "Wenn wir das nicht rausgefunden hätten, würde das Protokoll immer noch bei Ihnen schlummern", sagte Anwalt Thomas Bliwier. Bundesanwalt Herbert Diemer entgegnete, dass die Akten in Karlsruhe zur Einsicht stünden. Das sei nicht ausreichend, so die Nebenkläger, unter anderem weil sie nur in Einzelfällen Kopien fertigen dürfen und auf handschriftliche Notizen angewiesen seien.


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