NSU-Prozess


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25. Verhandlungstag Wohlleben-Anwälte befragen BKA-Beamten

Im NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht ging es am 24. Verhandlungstag um eine Tat, die ausschließlich der Hauptangeklagten Beate Zschäpe zur Last gelegt wird: Sie soll die letzte konspirative Wohnung der Terrorzelle in Zwickau angezündet haben.

Stand: 18.07.2013 | Archiv

Holger G. hatte unter anderem gestanden, im Auftrag Wohllebens eine Waffe zu den untergetauchten Neonazis transportiert zu haben. Als Zeuge wurde weiter ein Beamter des Bundeskriminalamts vernommen, der Holger G. im Ermittlungsverfahren vernommen hatte. Wohllebens Anwälte versuchten, die Glaubhaftigkeit von G.s Aussagen in Zweifel zu ziehen - und indirekt auch die Arbeitsweise des BKA. Anwalt Olaf Klemke fragte wiederholt, warum nicht nach Aspekten gefragt worden sei, die sich möglicherweise entlastend auswirken könnten. Der BKA-Beamte verwies jedoch immer wieder auf den Inhalt des Protokolls - was dort nicht drinstehe, wisse er nicht mehr.

Hohe Bedeutung der Aussageprotokolle

Bisweilen wurde es an diesem Prozesstag durchaus hitzig, denn die Anwälte der verschiedenen Angeklagten vertreten im Interesse ihrer Mandanten unterschiedliche Positionen. Den Aussageprotokollen kommt zudem eine hohe Bedeutung zu, da Holger G. vor Gericht schweigt. Sein Anwalt betonte, dass die Aussagen seines Mandanten glaubhaft seien uns es keine Widersprüche gebe.


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