NSU-Prozess


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359. Verhandlungstag, 26.4.2017 Endspurt für Beweisanträge

Am 17. Mai ist definitiv Schluss. Nicht mit dem NSU-Prozess, aber mit der Beweisaufnahme im inzwischen seit fast vier Jahren laufenden Verfahren gegen die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte. Geht die Beweisaufnahme zu Ende, fehlen nur noch die Plädoyers und die Verkündung des Urteils. Eines der komplexesten und langwierigsten Strafverfahren der deutschen Rechtsgeschichte stünde vor seinem Abschluss. Ist mit den Urteilen noch vor den Sommerferien zu rechnen?

Von: Eckhart Querner

Stand: 26.04.2017 | Archiv

Eckhart Querner | Bild: BR

26 April

Mittwoch, 26. April 2017

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hat am heutigen 359. Verhandlungstag den 17. Mai, also den Mittwoch in drei Wochen, endgültig als letzten Tag für das Stellen von Beweisanträgen bestätigt. Die Fristsetzung war zuvor von der Verteidigung des mutmaßlichen NSU-Unterstützers Wohlleben scharf kritisiert worden. Götzl hält die Fristsetzungslösung dagegen für rechtmäßig. Nur noch bis zum 17. Mai haben die Prozessbeteiligten das Fragerecht, bis dahin können sie die Vorladung von Zeugen beantragen.

Was kommt danach?

Der Prozess geht dann - doch endlich - in seine Schlussphase. Die Vertreter der Anklagebehörde (also der Bundesanwaltschaft) und der Nebenklage, die Verteidiger und zuletzt vielleicht auch die Angeklagten werden ihre Plädoyers halten. Seit Monaten wird unter Prozessbeobachtern spekuliert, wie viel Zeit das Gericht zur Vorbereitung des ersten Plädoyers gewährt. Reichen da vier Wochen? Schon nach den Pfingstferien, also Mitte Juni, könnte als erstes die Bundesanwaltschaft ihr Schlusswort halten, für dessen Verlesung die Karlsruher Oberstaatsanwälte sicherlich weit mehr als einen Tag benötigen. Dann folgen die über 60 Vertreter der Nebenklage, die sich erwartungsgemäß in Interessensgruppen zusammen schließen. Anschließend wohl fünf Würdigungen der Verteidigung.

Noch ist alles Spekulation

Mal abgesehen von der unterschiedlichen Sicht der Prozessbeteiligten in Bezug auf Schuld oder Unschuld der Angeklagten: Zentrale Frage ist der Zeitpunkt des Urteils. So wie Richter Götzl jetzt Tempo macht, könnte das Gericht seine Entscheidung noch im Juli fällen. Wie gesagt: könnte. Sicher ist das immer noch nicht, aber durchaus wahrscheinlich – und wünschenswert.


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