NSU-Prozess


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352. Verhandlungstag, 8.3.2017 Alles hat ein Ende...

… auch der NSU-Prozess. Seit knapp vier Jahren wird verhandelt, 352 Mal sind die Prozessbeteiligten zusammengetreten. Offenbar war das Einigen noch nicht oft genug. Seitdem der Vorsitzende Richter das Ende der Beweisaufnahme mit einem konkreten Datum verknüpft hat, ist eine hohe Aktivität ins Geschehen zurückgekehrt.

Von: Mira Barthelmann

Stand: 08.03.2017 | Archiv

Mira Barthelmann | Bild: BR

08 März

Mittwoch, 08. März 2017

Über ein Dutzend Verteidiger, drei Ankläger und mehr als 100 Nebenklagevertreter. Viele Superlative, die die Größe und den Umfang dieses Verfahrens beschreiben, sind längst abgenutzt. Doch für den Senat ist und bleibt dieser Prozess eine gewaltige Herausforderung. Die vielen Beteiligten und deren Interessen immer wieder – zumindest strafprozessual betrachtet – unter einen Hut zu bringen, gleicht manchmal einem Sack Flöhe hüten.

Die Republik schaut – wenn auch mitunter gelangweilt ob der Länge des Verfahrens – nach München. Oberstes Ziel für die Richter ist es, ein revisionssicheres Urteil zu sprechen. Sonst droht das Verfahren neu aufgerollt zu werden. Doch wie schließt man nun die Beweisaufnahme, um den Weg frei zu machen für die Plädoyers? Es hat den Anschein, dass nicht nur die Prozessführung, sondern auch die Beendigung des Verfahrens sich als hochkomplex gestalten.

Eine Prozessroutine für einen Prozess ohne Routine

Gestern hatte Manfred Götzl angekündigt, etwaige Beweisanträge nur noch bis nächsten Dienstag zuzulassen – auf manche Prozessbeteiligte wirkte das ganz offensichtlich wie ein Schock. 46 Monate Verhandlungen sind eine lange Zeit, man hat sich an die Gegebenheiten und den Rhythmus gewöhnt, das Verfahren ist Teil des Berufsalltags geworden. Doch auch dieser Prozess wird zu Ende gehen. Und gerade die Juristen im Schwurgerichtssaal 101 wissen das ganz genau. Umso erstaunlicher das Verhalten – gerade auf der Verteidigerbank.

Es hat den Anschein, als ob die Anwälte erwischt worden wären bei etwas, das sie bislang versäumt haben. Auf Götzls gestrige Ankündigung kam heute prompt die Quittung. Patsch! Die Verteidigung von Ralf Wohlleben lehnt zum wiederholten Mal die Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit ab. Patsch! Auch die Verteidigung von Beate Zschäpe kündigt einen solchen Befangenheitsantrag an. Der Senat hat zwar – wegen des Beschleunigungsgrundsatzes - beschlossen, weiter zu verhandeln. Doch Götzl hatte heute zu Prozessbeginn eigentlich angekündigt, seine Frist verschieben zu wollen.

Wohin? Das weiß nur er.

Nach dem Befangenheitsantrag äußerte er sich nicht mehr zu dem Vorhaben. Dieser Prozess wird zu Ende gehen. Der Vorsitzende Richter hat mit der kurzen Frist einen Art Weckruf ausgelöst. Jetzt wird mit Hilfe der Strafprozessordnung protestiert und lamentiert. Am Ende wird die Frist wahrscheinlich verlängert und auch diejenigen, die es sich allzu bequem im Verhandlungssaal eingerichtet haben, werden dazu übergehen ihre Plädoyers zu verfassen. Und Manfred Götzl hat seine Beweisaufnahme im Kasten und damit ein bedeutendes Etappenziel erreicht. Es geht – Stück für Stück – zu Ende.


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