NSU-Prozess


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308. Verhandlungstag, 13.9.2016 Die Memoiren der Beate Z.

Hat die Hauptangeklagte im NSU-Prozess die Rechte an ihrer Biografie verkauft? Das ist ein zulässige Frage, befand heute der Vorsitzende Richter. Ob Beate Zschäpe darauf eine Antwort geben wird, könnte sich morgen herausstellen.

Von: Mira-Catherine Barthelmann

Stand: 13.09.2016 | Archiv

Mira Barthelmann | Bild: BR

13 September

Dienstag, 13. September 2016

"Ich, Beate Zschäpe, erblickte am 2. Januar 1975 in Jena das Licht der Erde. Die DDR sollte noch mehr als ein Jahrzehnt existieren.“ So oder so ähnlich könnte das Opus beginnen.

Viel Zeit zu schreiben

Aus Briefen, die Beate Zschäpe im Prozessverlauf in eher kindlicher Handschrift an das Gericht geschrieben hat, wissen wir, dass sie gerne und nicht zu knapp schreibt. An ihrem Ausdruck ließe sich zwar noch feilen, doch ein gewisses sprachliches Niveau ist durchaus zu attestieren. Für eine Autorenschaft spricht auch, dass die Hauptangeklagte Zeit hat. Viel Zeit hinter Gittern, um über ihr Leben zu rekapitulieren.

Tausende Biografien erscheinen jedes Jahr auf dem internationalen Buchmarkt. Warum dann nicht auch die von Beate Zschäpe? Ein Verlag ist oder wäre sicherlich schnell gefunden. Einzig die Treffen mit den Lektoren dürften sich während ihrer Haft in der JVA Stadelheim schwierig gestalten.

Was könnte ein solches Buch verraten?

Doch welcher Leserkreis würde sich erschließen? Das Käufer-Interesse ist vorab schwer einzuschätzen. Und auch der Inhalt des Buches wäre eng gesteckt. Denn Belastendes aus der eigenen Feder vor Ablauf der etwaigen Verjährungsfristen würde die Bundesanwaltschaft erneut auf den Plan rufen.

Bleibt also nur die wahrscheinlich eher unverfängliche Kindheit und die Zeit im Gefängnis. Vielleicht nicht ganz der Stoff für einen Bestseller. Sollten die Wahlverteidiger die Frage, ob ihre Mandantin plane, ihre Biografie zu veröffentlichen, mit einem Ja beantworten, wäre das für Zschäpe sicherlich kein Pluspunkt.

Dumm, dreist oder wahr?

Denn an ihrer vollumfänglichen und wahrheitsgemäßen Aussagebereitschaft haben nicht nur die Nebenkläger seit Prozessbeginn erheblich Zweifel. Zuzugeben, dass sie sich die Kapitel über das gemeinsame Leben mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund für ein Buch aufhebt, wäre dumm. Auf einen Gewinn aus Buchverkäufen zu hoffen, wäre zudem ziemlich dreist.


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