NSU-Prozess


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274. Verhandlungstag, 12.4.2016 Erst großes Gähnen, dann neue Zeugen

Großes Gähnen gibt es an diesem Verhandlungstag. Zunächst wird ein Antrag der Anklage abgelehnt. Darauf folgt sofort ein Befangenheitsantrag gegen das Gericht. Am Ende lässt Richter Götzl neue Zeugen aufrufen.

Von: Eva Frisch

Stand: 12.04.2016 | Archiv

Eva Frisch | Bild: Bayerischer Rundfunk

12 April

Dienstag, 12. April 2016

Der 274. Verhandlungstag begann ziemlich zäh. Das Gericht begründete noch einmal, warum es einen Antrag von Ralf Wohllebens Anwälten abgelehnt hat. Wieder mal folgte eine Unterbrechung auf die andere. Und am Ende stellte Wohllebens Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht. Der wievielte ist das jetzt schon? Es waren auf jeden Fall viele. Großes Gähnen auf der Pressetribüne. Was Neues wäre mal schön. Fast hätten wir schon zusammengepackt, da lässt Richter Götzl doch noch Zeugen aufrufen.

Opferanwälte wollen V-Mann hören

Es ist 16 Uhr. Das Gericht will die Hauptverhandlung gerade beenden. Da meldet sich Opferanwalt Sebastian Scharmer. „Ich hätte noch einen Beweisantrag von 23 Seiten.“ Götzl reagiert zögerlich. Daraufhin Scharmer: „Jetzt sitzen wir schon mal zusammen. Dafür sind wir ja da.“ Götzl nickt und lässt Scharmer verlesen. Darauf haben hier eigentlich alle gewartet: Nach der ARD-Doku „Der NSU-Komplex“ will Nebenkläger Scharmer den ehemaligen V-Mann Ralf Marschner als Zeugen noch einmal laden lassen.

Wusste Verfassungsschutz vom Trio in Zwickau?

Laut Doku soll Marschner auch nach deren Untertauchen Kontakt zum NSU-Trio Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gehabt haben. Er soll Mundlos sogar beschäftigt haben, möglicherweise auch Zschäpe. Laut Beweisantrag soll der Verfassungsschutz von Marschners Kontakt sowie vom Aufenthaltsort des Trios in Zwickau Kenntnis gehabt haben. Das Gericht wird über den Antrag noch entscheiden. Wie wird das ausgehen? Stimmen die Vorwürfe? Es bleibt spannend im NSU-Prozess – auch nach fast drei Jahren.


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