NSU-Prozess


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241. Verhandlungstag, 27.10.2015 „Meral Keskin gibt es nicht“

Das Rätsel um die imaginäre Nebenklägerin ist gelöst, die Angelegenheit sorgte für Irritation und Verzögerung – mal wieder in diesem Prozess.

Stand: 27.10.2015 | Archiv

BR-Reporter Julian von Löwis | Bild: Bayerischer Rundfunk

27 Oktober

Dienstag, 27. Oktober 2015

Ein BKA Beamter schilderte heute, wie er im Auftrag des Gerichts, Anfang Oktober diesen Jahres, die Identität der angeblichen Nebenklägerin Meral Keskin ermitteln sollte. Besonders schwierig war dies offenbar nicht. Nach einem Abgleich von Lichtbildern die das vermeintliche Opfer zeigen, stellten die BKA Ermittler fest: es handelte sich dabei offenbar um die Mutter eines anderen Nebenklägers, Attila Ö. „Für mich und die Kollegen stand augenscheinlich fest, dass es sich um die gleiche Person handeln müsste“, so der Beamte.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt

Die erfundene Klägerin soll Opfer des Nagelbombenanschlages in der Kölner Keuptstaße am 9. Juni 2004 gewesen sein. Nun kam schließlich heraus, hinter Meral Keskin steht offenbar ein großer Betrugsfall, Ermittlungen dazu sind im Gange.

Attila Ö. soll mit Bildern seiner eigenen Mutter das Pseudonym Meral Keskin erfunden und es an den Rechtsanwalt Ralph Willms vermittelt haben. Dafür soll Ö. eine Provision erhalten haben. Willms trat im NSU-Verfahren bisher als Vertreter der Nebenklage auf und erhielt dafür auch entsprechendes Honorar. Die entscheidende Frage lautet: „Hat er gewusst, dass Meral Keskin erfunden ist?“ Sein Mandat hat Willms inzwischen niedergelegt und sich selbst einen Rechtsanwalt genommen.

Schon wieder eine unfreiwillige Verzögerung

Nach der Aussage des BKA Ermittlers nutze der Vorsitzende Richter Manfred Götzl die Zeit, um über eine ganze Reihe an noch ausstehenden Beweisanträgen zu entscheiden. Nach den Tumulten um die falsche Nebenklägerin könnte man dies nun als Zeichen verstehen, quasi nach dem Motto: „das hätten wir jetzt geklärt also machen wir mal weiter.“ Es war nicht die erste Verzögerung in diesem Mamut-Verfahren. Zuletzt sorgte der offen ausgetragene Streit zwischen der Hauptangeklagten Beate Zschäpe mit ihren Pflichtverteidigern Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl für reichliche Unterbrechungen.

Nun befinden wir uns also wieder auf der Zielgeraden des NSU-Prozesses, obwohl dieses Wort sehr dehnbar interpretiert werden muss.


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