NSU-Prozess


5

92. Verhandlungstag, 12.3.2014 Wenig erhellende Verhöre

Am 92. Verhandlungstag wurde der ehemalige Direktor des hessischen Landesamts für Verfassungsschutz als Zeuge gehört. Er sollte die Rolle seines Mitarbeiters Andreas T. beim mutmaßlichen NSU-Mord in Kassel klären.

Von: Oliver Bendixen

Stand: 12.03.2014 | Archiv

Oliver Bendixen | Bild: Bayerischer Rundfunk

12 März

Mittwoch, 12. März 2014

Um was geht es in diesem Prozess? Nach dem 92.Verhandlungstag, der fünften Vernehmung des hessischen Ex-Verfassungsschützer Andreas T. und der stundenlangen Befragung seines ehemaligen Chefs ist man etwas verwirrt. Ganz ungeniert versuchen die Anwälte der Nebenklage, das Strafverfahren gegen Beate Zschäpe und die vier anderen Angeklagten in einen neuen Untersuchungsausschuss umzuwandeln - und in ein Verfahren gegen den umstrittenen Zeugen Andreas T.

Welche Rolle spielte Andreas T.  

Nach außen hin geht es bei ihm nur um die Frage, ob er zur Tatzeit in dem Kasseler Internetcafe von Halit Yozgat anwesend war, als der dort mit zwei Kopfschüssen ermordet wurde. Und ob er den tot hinter dem Tresen liegenden jungen Türken nun gesehen hat oder nicht. Er selbst sagt, er habe nichts bemerkt. Widerlegen wird man das nicht können. Andreas T. war in der Anfangsphase der Aufklärung in Verdacht geraten, selbst etwas mit dem Verbrechen zu tun zu haben, er wurde sogar kurz in Untersuchungshaft genommen. Doch am Ende waren Polizei und Staatsanwaltschaft davon überzeugt, dass er einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort war und seine Flirtchats im Internet tölpelhaft zu verbergen versucht hatte. Die Frage, ob er nun glaubwürdig ist oder nicht, hat mit den im Münchner NSU-Prozess angeklagten Verbrechen nur noch am Rande zu tun. Und der Frage der Schuld der hier angeklagten fünf Personen kommt das Gericht durch die intensive Beschäftigung mit Andreas T. kein Stück näher. 

Wenig Erkenntnis durch Ex-Direktor Irrgang

Das Gleiche gilt auch für die Befragung anderer Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes wie des heute gehörten ehemaligen Direktors Lutz Irrgang. Wer hat wann an welcher Besprechung teilgenommen? Stundenlang wird der hyperkorrekt wirkende Pensionär, der sich selbst als entschiedener Gegner der Rechtsextremisten bezeichnet, in die Mangel genommen. Am Ende ist man kein Stück schlauer. Die Vertreter der Bundesanwaltschaft erklären, diese Fragerunde sei so nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Das aber hält die Anwälte nicht davon ab, die nächste Fragerunde einzuleiten. Der Vorsitzende Richter wird ungeduldig. Er mahnt, doch endlich eine konkrete Frage zu stellen, statt minutenlang aus Akten zu zitieren. Es hilft nichts. Nach kurzer Pause geht das Spiel von Neuem los. Nun ist ein Strafprozess kein Theaterstück, von dem sich die Zuschauer Spannung erwarten dürfen. Doch hier wird Zeit geschunden, die sich das Heer der Nebenklageanwälte gut bezahlen lässt.

Zeitplan läuft aus dem Ruder 

Mit Spannung erwarten wir nun eine Erklärung, die der Vater des ermordeten Halit Yozgat morgen vortragen will. Angela Merkel, so heißt es, soll darin vorkommen und die Frage, ob nun in Kassel eine Straße nach dem NSU-Opfer benannt werden kann. Mit dem Prozess hat das alles nichts zu tun. Soll man den verzweifelten Vater aus Rücksicht auf die schlimme Lage der Eltern einfach reden lassen? Oder hat Mitgefühl in einem Strafverfahren dort ein Ende, wo es zu politischen Postulaten missbraucht wird? Das Gericht hat die Pflicht, das ohnehin schon bis Jahresende terminierte Verfahren eines Tages zu Ende zu bringen. Ist dies nicht mehr erkennbar, könnten die Verteidiger der Hauptangeklagten beantragen, Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Würde das soweit kommen, wäre das weitaus schlimmer als der Verzicht auf die eine oder andere Randnotiz.


5