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Justiz entscheidet Britisches Parlament darf beim Brexit mitreden

Die britische Regierung darf erst dann konkrete Schritte für einen Brexit einleiten, wenn das Parlament zugestimmt hat. Das hat das Hohe Gericht in London entschieden. Premierministerin May hatte auf dem Parteitag der Konservativen im vergangenen Monat angekündigt, den Austritt bis März einzuleiten.

Von: Günter Mayr-Eisinger

Stand: 03.11.2016

Britisches Parlament House of Commons | Bild: picture-alliance/dpa

Britisches Parlamentsgebäude

Das britische Parlament muss nach Auffassung des Londoner High Courts bei der Entscheidung über den EU-Austritt Großbritanniens Mitspracherechte erhalten. Das Gericht gab heute Vormittag einer Klage gegen einen Alleingang der Regierung statt. Premierministerin Theresa May hatte es ursprünglich abgelehnt, das Parlament über einen Ausstieg aus der EU abstimmen zu lassen. Die Regierung kündigte umgehend an, die Entscheidung vor dem Obersten Gerichtshof des Landes anzufechten.

"Wir werden Berufung gegen dieses Urteil einlegen."

Regierungsmitteilung nach den Urteilsspruch

Die Regierung argumentiert, dass das Volk in seinem Referendum für einen Austritt aus der EU gestimmt habe. Dies sei vom Parlament auch so anerkannt worden. Gegen die Regierungsauffassung hatte unter anderem die Managerin eines Investmentfonds geklagt. Sie argumentiert, dass das Ergebnis der Volksabstimmung rechtlich nicht bindend sei.

May beruft sich auf Hoheitsrecht

Unterhausdebatte

May will das königliche Hoheitsrecht nutzen, um das Parlament zu umgehen. Dieses Hoheitsrecht wurde in der Vergangenheit nur dem britischen Königshaus eingeräumt - die Befugnisse sind aber mittlerweile auf die Regierung übergegangen. Unter anderem können damit so weitreichende Entscheidungen wie eine Kriegserklärung ohne Parlamentsabstimmung beschlossen werden. Auch bei der Verhandlung von Verträgen kam das Hoheitsrecht bereits zur Anwendung.

Die drei Richter des High Court entschieden aber, dass die Regierung nicht die Vollmacht habe, dieses Hoheitsrecht beim Brexit-Antrag einzusetzen. Das Gerichtsurteil gilt über den Brexit-Antrag hinaus als wegweisende Entscheidung zur Machtteilung zwischen Regierung und Parlament in Großbritannien.

Der Oberste Gerichtshof, der Supreme Court, wird sich voraussichtlich Anfang Dezember mit dem Fall befassen.

Zeitplan gerät in Gefahr

May hatte auf dem Parteitag ihrer Konservativen Partei angekündigt, bis zum 31. März 2017 gemäß Paragraph 50 der Lissaboner Verträge in Brüssel den Austritt aus der EU anzumelden. Der Zeitplan für den Austrittsprozess könnte nun durcheinandergeraten. Auch eine Mehrheit im Parlament für den Brexit gilt nicht als sicher. Die Hoffnung auf einen Aufschub beim geplanten EU-Austritt gab dem Kurs der britischen Währung Auftrieb: Das Pfund stieg gegenüber dem US-Dollar um 1,2 Prozent.

Erst im Anschluss an den Brexit-Antrag beginnen die konkreten Verhandlungen über den Ausstieg, die binnen zwei Jahren abgeschlossen sein sollen. Die Briten hatten im Juni in einem Referendum mit knapper Mehrheit den Brexit beschlossen.


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ich, Donnerstag, 03.November 2016, 14:34 Uhr

3.

Wie in Deutschland alles lug und Betrug. Das Volk hat seine Meinung geäußert indem es aus der EU austreten will, aber die Regierung macht was Sie will. Eine Volksabstimmung in Deutschland würde bei einem negativen Ausgang für die Regierung auch für nichtig erklärt. Traurig aber wahr!!!!

  • Antwort von Manfred, Donnerstag, 03.November, 17:43 Uhr

    Haben Sie den Artikel überhaupt gelesen?
    Die Regierung will machen, was das Volk will. - Das geht aber - gemäß der Verfassung - nicht so einfach, sagt das Gericht.

    Gewaltenteilung und so? Schon mal von gehört?

thorie, Donnerstag, 03.November 2016, 13:20 Uhr

2. na wenn das so ist...

......Gegen die Regierungsauffassung hatte unter anderem die Managerin eines Investmentfonds geklagt. Sie argumentiert, dass das Ergebnis der Volksabstimmung rechtlich nicht bindend sei. ......
soso ...eine managerin eines investmentfonds hat geklagt!!!!
das ist natürlich demokratisch höher einzustufen, als der wille des wahlviehs.
demokratie wie in D !
da bestimmt auch die lobby die richtung.
aufgabe der politik ist es nur dem volk alles positiv zu verkaufen, was die herrschaften konzerne, banken ......so wollen.

  • Antwort von Truderinger, Donnerstag, 03.November, 15:27 Uhr

    Ob es rechtlich bindend ist, entscheidet ein Gericht. DAS IST DEMOKRATIE!

  • Antwort von Manfred, Donnerstag, 03.November, 16:05 Uhr

    Eine Managerin hat geklagt? Ja und? - Entschieden hat aber ein GERICHT. - Und dem demokratisch gewählten Parlament eine Mitsprache abzustreiten, klingt ja nun auch nicht demokratisch. (Wehe die deutsche Regierung entscheidet ohne den Bundestag. - Dann ist hier der Aufschrei groß...)

    Wie das nun letztlich ausgeht bleibt eh zu erwarten.

Lutz Schnelle, Donnerstag, 03.November 2016, 13:05 Uhr

1. Justitziable Dissonanz

Da hätte die Entscheidung ja gleich das Parlament treffen können. Wofür bedarf es da Referenden?

  • Antwort von Erich, Donnerstag, 03.November, 14:39 Uhr

    Murksel würde das nicht anders machen. Da wird das weisungsgebundene BVerf.G angewiesen und dann hätte sich das.

  • Antwort von Manfred, Donnerstag, 03.November, 16:18 Uhr

    Die Volksbefragung war doch nur als politischer Schachzug gedacht, der dann dummerweise nach hinten losgegangen ist.

    Nun haben wir
    - Ergebnis der Volksbefragung
    - Regierung
    - Parlament
    - Verfassung
    und irgendwie scheint das nicht so ganz zusammen zu spielen. - Dumm gelaufen...