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Ein Anwalt, der zaubern kann Magische Momente im Gerichtssaal

Verzaubern kann uns vieles: ein Mensch, die Natur oder natürlich ein Zauberer mit seinen Tricks. Aber auch im Gerichtssaal kann eine gewisse Magie entstehen, sagt Anwalt Markus Laymann, der zugleich Zauberer ist.

Von: Chris Baumann

Stand: 23.03.2021 | Archiv

Markus Laymann aus München ist Anwalt und zugleich Zauberer. Der schick im Anzug gekleidete Fünfzigjährige hat beim Interview ein Lächeln auf den Lippen. Er sitzt an einem großen und schweren Besprechungstisch aus Holz, in seiner Kanzlei in München Schwabing. Mit der Zauberei hat er mit 13 Jahren angefangen. Der erste Auftritt war auf einer Faschingsparty seiner Eltern. Danach hatte er einen Unfall – und Glück im Unglück.

"Ich bin ein paar Wochen im Krankenhaus gelegen und hab dann richtig angefangen, weil mir ein Zauberbuch geschenkt wurde. Das war eine Mischung aus Kartenkunststücken, auch Klassiker wie das Becherspiel, das jeder Zauberkünstler am Anfang lernen sollte. Und dann ist es immer größer geworden. Ich habe dann angefangen, auf Kindergeburtstagen zu zaubern und habe mir mein Studium damit verdient."

Markus Laymann, Anwalt und Zauberer

Magie im Gerichtssaal

Letztendlich ist er auch Mitglied im Magischen Zirkel in München geworden. Die Zauberei und damit verbundene Magie ist ihm wichtig. Immer wieder gibt es auch in Gerichtsverfahren auch magische Momente. Das sind diese Situationen, in denen ein Verfahren plötzlich eine Wendung nimmt oder sich von jetzt auf gleich in eine Richtung entwickelt, mit der keiner gerechnet hat.

"Wenn zum Beispiel Zeugenaussagen plötzlich in einem Gerichtsverfahren ganz anders ablaufen als erwartet. Es gibt immer wieder die Situation, dass das Ganze plötzlich kippt und in eine ganz andere Richtung geht."

Markus Laymann, Anwalt und Zauberer

Der Fall: Zivildienstleistender übersieht Frau mit Rollator

Anwalt Markus Laymann hat vor einigen Jahren mal einen Zivildienstleistenden vor dem Verkehrsgericht vertreten. Hier ging es unter anderem um einen weiteren spannenden Aspekt: Er erzählt mir von diesem Fall, weil er sagt, hier haben ihm seine Magierfähigkeiten geholfen, den Sachverhalt zu verstehen, um den es vor Gericht ging. Denn als Zauberkünstler weiß er eigentlich besser als Juristen, wie die menschliche Wahrnehmung funktioniert. Er konnte sich so viel besser in seinen Mandanten, den Zivildienstleistenden, hineindenken.

Der Fall: Der Zivi fuhr für einen mobilen Pflegedienst mit einem kleinen Auto von Wohnung zu Wohnung. Bei einer dieser Fahrten passierte ein Unfall. Der Zivildienstleistende fuhr eine Frau an, die mit ihrem Rollator die Fahrbahn überquerte.

"Gott sei Dank wurde die Frauen nicht erheblich verletzt. Aber zumindest so, dass der Tatvorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Raum stand."

Markus Laymann, Anwalt und Zauberer

Unaufmerksamkeitsblindheit: Wenn die Sinne uns einen Streich spielen

Der Zivildienstleistende war beim Fahren aufmerksam, allerdings war seine Aufmerksamkeit eher auf die andere Straßenseite gerichtet, weil dort Schulkinder standen. Die fürs Verfahren entscheidende Frage war, ob er fahrlässig gehandelt hat. Seine Behauptung: Er habe die Frau nicht wahrgenommen, da sie sich mit ihrem Rollator eher langsam bewegte. Wie kann so etwas passieren? Dass jemand subjektiv nicht in der Lage ist, ein Geschehen wahrzunehmen, obwohl er eine ausreichende Sehkraft hat und eigentlich auch sonst fit und in guter Verfassung ist? Klingt irgendwie erschreckend, ist nicht zu glauben, muss ja fahrlässig sein, die Frau zu übersehen.

"Tatsächlich ist es aber so, dass das passiert. Wir zeigen das als Zauberkünstler immer wieder. Nicht nur, weil wir Dinge maskieren, sondern weil das menschliche Gehirn – und das ist ja wissenschaftlich auch nachgewiesen – nicht in der Lage ist, alle Informationen gleichermaßen zu verarbeiten und daraus dann ein so eindeutiges Bild der Wirklichkeit zu konstruieren, das auch den objektiven Tatsachen entspricht. Vielmehr gibt es immer Dinge, die ausgeblendet werden. Das muss das Gehirn machen, weil es nicht in der Lage ist, alle Sinneseinflüsse gleichermaßen zu verarbeiten. Das kann im blöden Fall so laufen, dass etwas ausgeblendet wird, was eigentlich wichtig wäre."

Markus Laymann, Anwalt und Zauberer

Unsere Sinne spielen uns hier eben einen Streich. Das ist auch wissenschaftlich erforscht und wird Unaufmerksamkeitsblindheit genannt.

"Wissenschaftlich, experimentell untersucht wurde dieses Phänomen von der Harvard University, wo man Studenten einen Film gezeigt hat, in dem zwei Mannschaften Basketball spielen und plötzlich läuft ein Gorilla durch die Szenerie. Erstaunlicherweise sehen, je nach Arbeitsanweisung, zwischen 30 und 50 Prozent der Probanden nicht, dass dieser Gorilla durch das Bild läuft. Das beweist, dass wir selbst große Dinge komplett ausblenden, wenn wir einen anderen Fokus haben. Wir Zauberkünstler arbeiten damit. Das nennt sich bei uns Misdirection, also eigentlich Ablenkung. Wir versuchen immer wieder, die Aufmerksamkeit des Zuschauers ganz bewusst auf andere Dinge zu lenken, um dann in dem nicht aufmerksamen Teil einer Bühne unsere 'schmutzige Arbeit' machen zu können, die der Zuschauer bestenfalls nicht bemerken soll."

Markus Laymann, Anwalt und Zauberer

Anwälte und Zauberer – beides Geschichtenerzähler

Der Zauberkünstler und Verteidiger hatte jetzt also verstanden, was in seinem Mandanten passiert war. Aber wie macht man das dem Richter verständlich? Und wie übersetzt man die wissenschaftlich erforschte und zaubertechnisch genutzte Unaufmerksamkeitsblindheit in deutsches Recht? Der Zivildienstleistende hatte damals ausgesagt: "Ich habe sie nicht gesehen." Das ist die subjektive Aussage. Eine Überprüfung fällt da schwer. Das Gericht kann rekonstruieren, ob jemand zu schnell gefahren ist. Die Frage aber, ob jemand etwas gesehen oder wahrgenommen hat, lässt sich im Nachhinein nicht eindeutig rekonstruieren. Für Markus Laymann gibt es genau hier eine Parallele zwischen Anwälten und Zauberern.

"Sowohl der Zauberkünstler, als auch der Rechtsanwalt sind Geschichtenerzähler. Natürlich muss der Rechtsanwalt das Recht beherrschen und wissen, wie er es anwendet. Aber letztendlich ist es auch vor Gericht die Aufgabe, Geschichten zu erzählen. Die natürlich der Wahrheit entsprechen sollen, aber die im Endeffekt dazu führen sollten, einen Anspruch eines Mandanten zum Beispiel durchzusetzen oder einen für ihn positiven Ausgang eines Verfahrens herzustellen."

Markus Laymann, Anwalt und Zauberer

Am Ende steht ein Freispruch

Am Ende wurde der Zivildienstleistende frei gesprochen. Allerdings nicht wegen der Unaufmerksamkeitsblindheit, da so etwas in der deutschen Rechtssprechung nicht verankert ist. Der Sachverständige stellte objektiv die niedrige Geschwindigkeit fest und das war die offizielle Begründung für den Freispruch. Aber vielleicht hat sich der Richter zumindest in seinem Inneren von der Argumentation des Anwaltes leiten lassen, dass der Angeklagte die Frau mit dem Rollator wirklich nicht wahrgenommen hat.


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