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Sexualstrafrecht Bundestag beschließt schärferes Gesetz

Die Grenzen werden eindeutig gezogen: Mit der Novelle im Sexualstrafrecht soll schon das klare "Nein" als geltendes Wort juristisches Gewicht erlangen. Bislang war dies nicht so klar definiert. Mit der Silvesternacht setzte ein Umdenken beim Gesetzgeber ein - welches rundum begrüßt wird.

Von: Jutta Prediger

Stand: 07.07.2016

Symbolbild: Frau macht eine ablehnende Geste | Bild: colourbox.com

Die Entscheidung im Bundestag fiel einstimmig mit 601 Stimmen. Die wichtigste Änderung im neuen Sexualstrafrecht ist: "Nein heißt nein". Künftig soll ein einfaches verbales "Nein" der Frau reichen, um zu zeigen, dass sie nicht mit den sexuellen Handlungen einverstanden ist. Diese Formulierung kommt einem Paradigmenwechsel in der Rechtsprechung  gleich und sie war nicht im ersten Entwurf des Gesetzes enthalten, den Bundesjustizminister Maas im Frühjahr dem Bundestag präsentierte.  Damals hatte er viel Kritik aus allen Fraktionen einstecken müssen - vor allem von den weiblichen Abgeordneten - so auch von Katja Keul von den Grünen.

"Es ist die Fehlerkorrektur der Fehlerkorrektur der Fehlerkorrektur. Immer noch muss das Opfer Widerstand leisten."

Katja Keul, Grüne

Nein heißt Nein

Bisher gilt im Sexualstrafrecht, dass ein Opfer sich mit wörtlich "körperlicher Kraftentfaltung" wehren muss. Fällt die Frau vor Angst in eine Art Schockstarre oder befürchtet sie, durch massive Gegenwehr ihre Lage noch zu verschlimmern und verhält sich deshalb passiv - was häufig vorkommt - ist das vor Gericht nicht als Widerspruch zu werten. Genau das soll sich nun ändern, eben nach dem Motto: Nein heißt nein. Auf diese Formulierung haben sich die Frauen von Union- und SPD-Fraktionen sowie Frauenverbände Ende Juni geeinigt. Sie nutzten die Gunst der Stunde, sprich: die aufgeladene Stimmung nach den sexuellen Übergriffen von Köln - die Empörung darüber, dass das deutsche Strafrecht an einigen Punkten viel zu lasch sei: Eva Högl von der SPD rief Ende April zu einer konzertierten Aktion auf.

Schutz von Frauen im Mittelpunkt

Neu im Sexualstrafrecht ist jetzt auch, dass das sogenannte Grapschen zum Straftatbestand wird. Hier wird eine Schutzlücke im Recht geschlossen, denn bislang ist ein Griff an den Busen oder zwischen die Beine einer Frau nur dann strafbar, wenn eine "Erheblichkeit" vorliegt und es sich um eng definierte sexuelle Taten handelt. In der Praxis bedeutet das: meist bleibt das Grapschen folgenlos für den Täter.  Durch den neuen Paragraphen sollen Frauen künftig besser vor sexueller Gewalt geschützt werden. Auch dieser Passus war im ersten Anlauf des Gesetzes von Justizminister Maas noch nicht enthalten - obwohl er immer beteuert hat, dass es endlich Zeit werde, Frauen besser zu schützen als im alten Sexualstrafrecht.

"Diese Schutzlücken wollen wir schließen. Und es ist auch an der Zeit, dass wir das tun."

Heiko Maas, Bundesjustizminister

Gesetzeslücken geschlossen

Und noch eine Lücke schließt das neue Sexualstrafrecht: Wer Teil einer Gruppe ist, die Frauen bedrängt, begrapscht oder sexuell missbraucht, kann verurteilt werden. Selbst dann, wenn er nicht direkt daran beteiligt ist, aber die Taten "mindestens billigend in Kauf nimmt" oder andere zu einer Straftat ermuntert. Die meisten Frauenverbände loben die Novelle des Sexualstrafrechts als gut und längst überfällig. Dem schließt sich auch Antje Brandes Fachanwältin für Strafrecht in München an, die  Vergewaltigungsopfer vor Gericht vertritt. Allerdings mit Einschränkungen.

"Es ist ein ganz klares Signal an jeden Täter, sich an diese Vorgabe zu halten. Ob aber diese Regelung dazu führt, dass hier eine leichtere Beweislage für das Opfer eintritt, wage ich zu bezweifeln."

Antje Brandes, Strafrechtsanwältin


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Seniorenteller, Donnerstag, 07.Juli 2016, 19:08 Uhr

17. Bin

Mal gespannt, ob das unsere Neubürger interessiert...

Miranda, Donnerstag, 07.Juli 2016, 15:38 Uhr

16. Leere Beschwichtigungen

um irgendwie auf die Übergriffe u.a. an Silvester zu reagieren. - Erst mal muß der Täter gefunden und identifiziert werden, was bei Gruppen junger Männer, die u.U. noch nicht mal reguläre Papiere haben, schwer wird. Zusätzlich schwer macht es die rechtliche Situation, - Videoüberwachung im öffentlichen Bereich wird gern abgelehnt, private Aufzeichnungen verstoßen gegen die Persönlichkeitsrechte anderer und werden nur bei schwereren Straftaten ausnahmsweise als Beweis vor Gericht zugelassen. - Sich vor Straftaten zu schützen ist den Persönlichkeitsrechten anderer nachrangig, auch z.B. bei Bedrohung, Verleumdung, Mobbing etc.-
Kommt ein Täter dann doch vor Gericht kann er mit im internationalem Vergleich milden Strafen und großem Verständnis rechnen.

Barbara, Donnerstag, 07.Juli 2016, 15:01 Uhr

15. Alle Gesetze gegen sexuellen Mißbrauch von Frauen nützen gar nichts,

wenn die Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden können. Die Opfer von sexuellen Mißbrauch sind meist ein Leben lang geschädigt und traumatisiert und die Mißbrauchs-Täger laufen frei herum.

  • Antwort von echt Wanninger, Donnerstag, 07.Juli, 17:56 Uhr

    schon klar, aber wie wollen Sie das gesetzlich ändern? Gesetze sind immer nur ein Rahmen. Gerichte haben jetzt wenigstens eine deutlichere Vorgabe - wenn man bedenkt, was im alten Gesetz drinstand.
    es geht auch um die berühmten Zeichen, die so etwas setzt - und das ist doch ein riesen Schritt, oder nicht?

  • Antwort von Die nette Barbara, Donnerstag, 07.Juli, 21:53 Uhr

    Zur Info: Der Kommentar vom 07.07. 2016 15.01 Uhr stammt nicht von mir.

  • Antwort von MarieS, Donnerstag, 07.Juli, 22:05 Uhr

    @Die nette Barbara

    Jetzt sollten Sie es m.E. aber auch einmal gut sein lassen.

Die nette Barbara, Donnerstag, 07.Juli 2016, 14:25 Uhr

14. Nein

Liebe Männer immer schön Abstand halten, sonst seit ihr Ruck Zuck im Knast.

  • Antwort von Barbara, Donnerstag, 07.Juli, 14:55 Uhr

    der Eintrag vom 7. Juli 14.25 Uhr stammt nicht von mir! Anscheinend will hier wieder jemand mein Pseudonym "Barbara" mißbrauchen!

  • Antwort von G.W., Donnerstag, 07.Juli, 15:04 Uhr

    Liebe@Barbara
    da steht doch extra "Die nette Barbara" und nicht nur Barbara. Ausserdem gibt es zig Barbaras, Babsis und Rhabarber gibt es auch.
    Also nicht immer alles so ernst nehmen und persönlich.
    Wir erkennen Sie schon, wenn Sie etwas schreiben :-)

  • Antwort von MarieS, Donnerstag, 07.Juli, 15:12 Uhr

    @Barbara:

    Hier werden auch schon mal unter dem Nickname "Die nette Marie" Kommentare veröffentlicht, was ich aber nicht mit meinen Kommentaren in Verbindung bringe und auf mich beziehe.
    Ihre Kommentare zeichnen sich sehr charakteristisch durch einen anderen Duktus, ein höheres Bildungsniveau und umfangreiche Bibelkenntnisse aus.

  • Antwort von Barbara, Donnerstag, 07.Juli, 15:16 Uhr

    Wenn es um Kommentare geht, dann ist es wichtig, zu wissen, von wem dieser Kommentar stammt. Es kann nicht angehen, daß einige Leute nichts Besseres zu tun haben, als sich hinter dem Pseudonym anderer zu verstecken. Die Wahrheit fängt bekanntlich bei der klaren Sprache an. Darum muß jeder, der seine Meinung äußert, sie unter seinem eigenen Namen oder unter seinem eigenen Pseudonym äußern, damit man weiß, mit wem man es zu tun hat. Erziehung fängt bekanntlich im Kindesalter an und hört bei Erwachsenen meist nicht auf!

  • Antwort von Barbara, Donnerstag, 07.Juli, 15:22 Uhr

    Marlies, es geht nicht darum, welches "Bildungs-Niveau" jemand hat! Denn es gibt auch viele Menschen "ohne jegliche Bildung", die Anstand haben und wissen, was sich gehört. Bildung hin oder her: Es kann jedoch nicht angehen, daß ungezogene user nichts Besseres zu tun haben, als sich an die Pseudonyme anderer heranzumachen und diese Pseudonyme mißbrauchen. Der Mißbrauch fängt bekanntlich im Kleinen an und hört woanders nicht auf. Den Mißbrauchs-Tätern jeder Coleur muß man überall die Maske herunterziehen, auch und gerade im internet!

  • Antwort von MarieS, Donnerstag, 07.Juli, 15:42 Uhr

    @Barbara:

    Ihre Argumentation hinsichtlich Bildungsniveau und Anstand teile ich. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass Ihre Kommentare, was Orthographie, Interpunktion und Syntax immer einwandfrei sind und auf eine sehr gute Schulbildung schließen lassen. Der missbräuchliche Gebrauch von Pseudonymen anderer Foristen kommt zwar vor und ist mir selbst auch schon passiert, was ich genau wie Sie sofort richtig gestellt hatte. Aber den Kommentar unter dem Nickname "Die nette Barbara" fasse ich als harmlos auf.

  • Antwort von Barbara, Donnerstag, 07.Juli, 15:54 Uhr

    Marlies, da Sie von "Schulbildung" reden, so habe ich mir das Geld für zwei Studienabschlüsse in München mühsam durch Werkstudentenarbeit selbst verdient. Ich bin nie dem Staat auf der Tasche gelegen! Bildung kommt nicht geflogen; dafür muß man etwas tun! Was die Verwendung fremder Pseudonyme anbelangt, so muß Klarheit herrschen! Für die Lüge gibt es keine Toleranz!

  • Antwort von Die nette Barbara, Donnerstag, 07.Juli, 15:59 Uhr

    Da versucht jemand meinen Pseudonym zu verunglimpfen. Das ist nicht nett. Ich habe mit dieser ''Barbara'' nichts zu tun, was jeder gebildete Mensch eigentlich erkennen müsste.

  • Antwort von Barbara, Donnerstag, 07.Juli, 16:19 Uhr

    Zum Beitrag vom 7. Juli 15.59 Uhr: Unterlassen Sie es gefälligst, mein Pseudonym "Barbara" zu mißbrauchen! Da Sie nicht einmal richtig Deutsch können und nicht in der Lage sind, sich ein eigenes Pseudonym zuzulegen, sollten Sie erst einmal richtig Deutsch lernen, anstatt hier im Internet Dummheiten zu verbreiten! Früher oder später wird man sowieso wissen, hinter welcher Maske Sie sich verstecken!

  • Antwort von HP, Donnerstag, 07.Juli, 17:11 Uhr

    Z I C K E N A L A R M

  • Antwort von G.W., Donnerstag, 07.Juli, 17:11 Uhr

    @Barbara- es müsste doch nun gut sein, Wir wissen, dass es 2 Babaras gibt und ich bin sicher, *Die nette Babara* wird die Bibel nicht so oft zitieren wie Sie.
    Und was die Bildung angeht, so hat sie mit dem schulischen Wissen nichts zu tun. Bildung erwirbt man sich ständig im Laufe eines Lebens. Nicht jeder, der "klug" ist, ist auch gebildet und nich jeder Gebildete ist klug. Der Billdungsstand einer 16 jährigen kann nicht so hoch sein, wie der einer 30 jährigen. Auch Reisen bildet, Lesen bildet und auch- dass man akzeptiert, dass jemand eben anders heisst oder den gleichen Namen trägt.

    *Die nette Barbara* ist eben nett. und Sie nicht, das können wir sehr gut auseiander halten. Ich wollte auch meine Kürzel ergänzen, aber dann hätte auch wieder jemand gemotzt. Das G. bei mir steht für Gabriele- und was meinen Sie wieviele Gabrieles es gibt?

    @ "Die nette Barbara" - seien Sie doch so lieb und machen ein * Sterchen, davor -dann sieht man es besser. :-))

  • Antwort von Feierabend, Donnerstag, 07.Juli, 18:42 Uhr

    Ob nette Barbara,oder schöne Barbara -genug gelesen

  • Antwort von Margret, Donnerstag, 07.Juli, 19:52 Uhr

    Liebe Mit-Frauen, haben Sie denn keine anderen Sorgen als das Gerangel um Nick-Names?
    Ihre Auseinandersetzung wird dem Ernst des Themas in keiner Weise gerecht.
    Und Sie liebe "nette Barbara" sollten Ihren Spruch ins Türkische / Arabische .... übersetzen.
    Das wäre gewiss sehr hilfreich.

Truderinger, Donnerstag, 07.Juli 2016, 14:24 Uhr

13. Erbärmlich...

wie der ein oder andere Wutbürger hier sich nicht entblödet, dieses wirklich schon seit langem bekannte Problem mit seiner finsteren, braunen, ausländerfeindlichen Ideologie zu verknüpfen. "Wir, die deutschen Männer behandeln unsere deutschen Fräulein stets mit Respekt und Anstand, während die Horden arabischer Eindringlinge tagtäglich ihre und unsere Frauen belästigen". Manche Menschen schaffen es immer wieder, ihr ohnehin schon äußerst bedauerliches intellektuelles Niveau noch weiter zu senken. Ziel dieses Gesetzes ist es, Frauen vor Männern zu schützen und nicht deutsche Frauen vor Migranten. Und diese Gesetzesnovelle war längst nötig, denn auch vor der Silvesternacht wurden bereits Frauen belästigt und ja, auch von den guten, braven Deutschen. Also bitte mal nicht so scheinheilig! Es ist bedauerlich, dass so ein Ereignis überhaupt erst notwendig war.

  • Antwort von Beschützte, Donnerstag, 07.Juli, 16:20 Uhr

    Aah, Truderinger -- Agitprop der C-Parteien und Geschlechtsverkehrsexperte!

  • Antwort von Robert S., Donnerstag, 07.Juli, 17:44 Uhr

    zu Truderinger ) es verblüfft mich immer wieder welche Argumente Sie so anbringen. Es ist eine Tatsache, dass der Großteil der Angreifer von Silvester Asylbewerber oder Männer mit Migrationshintergrund hatten! !!Die Tage ein Bericht über deutsche Freibäder, die Security benötigen, um eben diese jungen Männer in Schach halten sollen. Wie verkorkst muss man sein, um diese Fakten nicht akzeptieren zu können. Aber Sie sind ja vermutlich kein weibliches Wesen ???

  • Antwort von Stoppt die Hasskommentare von Truderinger, Donnerstag, 07.Juli, 19:41 Uhr

    Jesus, was ist doch die bzw. der Truderinger für ein widerlicher Hetzer. Dass der BR die ewigen bösartigen Hetzkommentare dieses Users freischaltet, zeigt wie tief der BR im roten germanophoben Sumpf versunken ist.

  • Antwort von Margret, Donnerstag, 07.Juli, 19:59 Uhr

    Lieber Herr Truderinger, ich bin jetzt 65 Jahre alt. Noch nie in meinem Leben bisher wurde ich von einem deutschen / europäischen Mann in sexuell eindeutiger Weise angegangen. Im letzten Jahr im November wurde ich jedoch von einem Schwarz-Afrikaner am Busen begrapscht, und jetzt im vergangenen Juni hat mir ein Syrer in den Schritt gefasst. Wenn Sie mich also fragen sollten: Ich möchte schon gerne vor Migranten geschützt werden.