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Beihilfe zur Unfallflucht Jens Lehmann zu 42.500 Euro Geldstrafe verurteilt

Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann ist vom Amtsgericht Starnberg zu einer Strafzahlung von insgesamt 42.500 Euro verurteilt worden – und zwar wegen Beihilfe zur Unfallflucht. Das Verfahren wegen versuchter Körperverletzung indes wurde eingestellt.

Von: Birgit Grundner und Christoph Dicke

Stand: 09.11.2016

Das Verfahren gegen Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann wegen Nötigung und versuchter Körperverletzung - angeblich geschehen vor zwei Jahren auf der A 952 nahe seines Wohnorts am Starnberger See - ist nach einem "Deal" zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung eingestellt worden. Dafür zog Lehmann aber seinen Einspruch gegen einen anderen Strafbefehl zurück: Wegen "Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort" zahlt der ehemalige Star-Torhüter jetzt 42.500 Euro – in 50 Tagessätzen von 850 Euro. Er gilt damit nicht als vorbestraft.

Zwei neue Delikte tauchen im Prozess auf

Lehmann war - für die Medienbeobachter überraschend - nämlich auch in ein weiteres Verkehrsdelikt verwickelt: Als Beifahrer in einem Auffahrunfall in der Münchner Innenstadt habe der 46-Jährige laut Staatsanwaltschaft falsche Personalien angegeben, dazu den anderen Unfallbeteiligten als Depp bezeichnet und gegen ein heraushängendes Rücklicht an dessen Auto getreten. Dann sei er mit seinem Begleiter weggefahren, obwohl die anderen noch die Polizei rufen wollten. Ergo: Beihilfe zur Unfallflucht.

Lehmann nennt erstmals sein Monatseinkommen

Erfolgreicher Deal von Lehmanns Anwälten: Aus drei Verfahren wurde eins.

Dass das Starnberger Amtsgericht Lehmanns Tagessätze bei der Strafzumessung nun von ursprünglich 4.000 Euro (im eingestellten Verfahren) auf 850 Euro reduziert hat, liegt an der Einsicht des Ex-Nationaltorwarts: Denn erstmals gab er seine Monatseinkünfte an - knapp 25.000 Euro. Zuvor war bei der Strafzumessung ein höheres Einkommen Lehmanns geschätzt worden, da er stets über seine Einkünfte geschwiegen hatte. Daher war bei dem nun eingestellten Verfahren wegen Nötigung und versuchter Körperverletzung von insgesamt 240.000 Euro Strafe die Rede gewesen. Der damalige Kontrahent Lehmanns auf der A 952 blieb übrigens bei seinen Anschuldigungen, Lehmann bestritt sie erneut.

Am Irschenberg geblitzt

Noch ein weiteres Verfahren gegen Lehman wegen falscher Verdächtigung wurde eingestellt: Der impulsive TV-Co-Moderator soll am Irschenberg geblitzt worden sein und dann eine andere Person als Fahrer benannt haben.


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Andreas, Mittwoch, 09.November 2016, 21:40 Uhr

4. Untragbar als Kommentator

Ich kann mir Menschen dieser Mentalität nicht mehr im Fernsehen ansehen.

Johanna , Mittwoch, 09.November 2016, 19:01 Uhr

3. Verkehrsrowdy

Da bin ich aber froh, dass ich Herrn Lehmann noch nicht im Straßenverkehr begegnet bin - der ist ja gemeingefährlich unterwegs.
Warum wird so jemand nicht zu einem Anti-Agressionstraining verurteilt ?!

Erich Weise, Mittwoch, 09.November 2016, 15:41 Uhr

2. Lehmann gab Einkünfte an

Lehman hat also seine Einkünfte angegeben. Hat er sie belegt oder einfach behauptet, dass er so viel weniger verdient als geschätzt?
Leider ist es so, dass man bei der Höhe fast alles behaupten kann und dann steht es im Urteil. DIes führt zu ungerechten Ergebnissen.

Sehr viel besser wäre es, wenn das Gericht nur die Anzahl der Tagesssätze feststellen würde und die Festlegung der Höhe einem Rechtspfleger überlassen würde. Dieser könnte bei Zweifeln Auskünfte vom Finanzamt anfordern oder Belege in vor von Gehaltsbescheinigungen, Vermögensauskünfte oder ähnliches. Er könnte sich also zur richtigen Ermittlung mehr Zeit lassen und würde damit vermutlich besseren und gerechteren Ergebnissen kommen, als wenn man sich auf die Angaben des Angeklagten alleine verlässt.

alge, Mittwoch, 09.November 2016, 15:29 Uhr

1. unsere Justiz

hat nicht mehr viel mit Gerechtigkeit und Gleichheit zu tun. "Gute" Anwälte, die sich im Schachern verstehen, passende Staatsanwälte / Richter und es passt. Für mich Traurig, dachte jeder ist "Gleich" vor dem Gericht.