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Beginn der Heizperiode Ab wann Mieter ein Recht auf Heizung haben

Von den Ende September noch sommerlichen Temperaturen ist in der ersten Oktoberwoche keine Rede mehr. Gerade nachts kann es ziemlich kühl werden. Grund für viele, ihre Heizung anzuschalten. Immer wieder führt das aber zu Streit mit dem Vermieter.

Von: Birgit Harprath

Stand: 05.10.2016

Hand an Heizkörper | Bild: picture-alliance/dpa

Den ersten Oktober haben viele im Kopf, wenn sie an ihr wohlig warmes zu Hause denken. Ab dann sollte einem die Heizung zur Verfügung stehen. Auf das Datum kann man aber nicht setzen- rät der Deutsche Mieterbund. Denn der Termin findet sich in keinem Gesetzestext. Allerdings ist in vielen Mietverträgen eine Heizperiode festgelegt – und die beginnt oft am 1.Oktober.

Raumtemperatur gesetzlich geregelt

Ab dann muss der Vermieter die Heizungsanlage hochfahren, damit die Bewohner sie in ihrer Wohnung einschalten können. Wohl gesetzlich geregelt sind die Raumtemperaturen. Auf 20 bis 22 Grad müssen die Räume sich hochheizen lassen und zwar zwischen sechs Uhr in der Früh und 23Uhr am Abend. Nachts reichen 18 Grad. Werden die Temperaturen nicht eingehalten, liegt laut Mieterbund ein Mangel vor.

Der Vermieter muss die Möglichkeit bekommen, den zu beheben, sprich die Heizungsanlage zu reparieren und so lange eine Alternative anbieten. Tut er es nicht, kann die Miete entsprechend gekürzt werden. Die Regelungen gelten allerdings nicht für die Versorgung mit Warmwasser. Auf heißes Duschen oder ein warmes Bad hat der Mieter das ganze Jahr über einen Anspruch. Als üblich gelten 45 Grad Wasserwärme in Bad und Küche und zwar spätestens zehn Sekunden, nachdem der Hahn aufgedreht wurde.  


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Markus, Mittwoch, 05.Oktober 2016, 09:19 Uhr

1.

Schon Winterreifen drauf?