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Cum/Cum-Geschäfte Bundesfinanzministerium muss nacharbeiten

Die Finanzminister der Länder haben das Bundesfinanzministerium heute aufgefordert, sein Schreiben zum Umgang mit so genannten Cum/Cum-Wertpapiergeschäften klarzustellen. Die Mehrheit der Länder-Ressortchefs befürchtet, dass der Bund einen Teil der umstrittenen Aktiendeals mit dem Schreiben nachträglich legitimiert und damit die Möglichkeit verbaut habe, Steuergelder in Milliardenhöhe zurückzuholen.

Von: Wolfgang Kerler

Stand: 01.12.2016

Die Zentrale der Commerzbank in Frankfurt am Main (Hessen) im Morgenlicht erleuchtet | Bild: dpa-Bildfunk

Jetzt ist klar: Das Bundesfinanzministerium muss nacharbeiten. Sein am 11. November veröffentlichtes Schreiben zum Umgang mit Cum/Cum-Geschäften ist nach Ansicht einer Mehrheit der Länder-Finanzminister missverständlich. Nach Informationen von BR Recherche, Report München und Handelsblatt sahen Kritiker darin eine Art rückwirkenden Freibrief für umstrittene Aktiendeals, die den Steuerzahler Milliarden gekostet haben könnten.

Zehn Bundesländer haben heute dafür gestimmt, dass der Bund das Schreiben präzisieren muss und auf alle Cum/Cum-Transaktionen ausweiten soll, so der NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans heute.

"Damit wir auf dieser Grundlage die Banken belangen können, die in einem milliardenschweren Geschäftsmodell ihr Hauptziel verfolgt haben, hier Aktieneigentümer zur Umgehung der Kapitalertragssteuer zu verhelfen."

NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans

Experten werten den heutigen Beschluss als positives Signal. Allerdings hat das Bundesfinanzministerium den Ball direkt zurück zu den Ländern gespielt und diese aufgefordert mitzuteilen, "welche (…) mehrheitsfähigen Klarstellungen zu dem BMF-Schreiben vorgenommen werden sollen".

Bis dahin gelte das Schreiben unverändert weiter. Die Diskussion um den Umgang mit den umstrittenen Cum/Cum-Deals ist also noch nicht beendet.


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