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Chaos Computer Club Notwehr gegen die Abmahnindustrie

Der Chaos Computer Club und der Förderverein Freie Netze wehren sich gegen abmahnfreudige Anwaltskanzleien. Auf der Internetseite "Abmahnbeantworter" sollen Betroffene ohne viel Aufwand und juristisch sauber einen Widerspruch gegen unberechtigte Abmahnungen erstellen können.

Von: Max Muth

Stand: 23.08.2016

Internetseite von CCC und Freifunkern | Bild: Screenshot von abmahnbeantworter.ccc.de

Deutschland ist digitales Entwicklungsland, zumindest was die Verbreitung freier WLAN-Netze angeht. Ein Grund dafür ist die sogenannte Störerhaftung, wonach der Anschlussinhaber auch für Urheberrechtsverstöße haftet, die Dritte über seinen Internetanschluss begehen. Die Gesetzeslage machen sich in Deutschland seit Jahren einige spezialisierte Anwaltskanzleien zu Nutze und verschicken massenhaft Abmahnungen, unter ihnen auch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer. Internet-Aktivisten wie dem Chaos Computer Club und dem Förderverein Freie Netzwerke, über den sich die Freifunker organisieren, ist die Abmahn-Praxis ein Dorn im Auge.

CCC: Abmahnkanzleien sind Hindernis für freie Kommunikation

"Dass einige Kanzleien in Deutschland mit automatisierten Abmahnverfahren versuchen, ihren Reibach zu machen, hat sich zu einem ernsten Hindernis für freie Kommunikation entwickelt."

Linus Neumann, Sprecher des CCC in einer Mitteilung

Oft seien die Anwaltschreiben unberechtigt. Viele Betroffene würden die Forderungen aber aus Angst vor Anwaltskosten oder einem angedrohten Prozess widerspruchslos bezahlen. Um den Abmahnkanzleien etwas entgegen zu setzen, haben der CCC und die Freifunker mit Hilfe von erfahrenen Juristen ein Tool gebaut, das Betroffenen helfen soll, schnell und ohne viel Aufwand auf die oft unberechtigten Abmahnungen zu reagieren.

Wenige Klicks und die Gegenreaktion steht bereit

Die Seite "Abmahnbeantworter" erstellt nach einigen Klicks einen automatischen Widerspruch gegen die Forderung der Kanzleien. Betroffene können dort die Details zu ihrer Abmahnung eingeben, etwa Datum und Uhrzeit des angeblichen Verstoßes und das Programm generiert daraus einen juristisch sauberen Widerspruchsbrief an die abmahnende Kanzlei.

"Der Abmahnbeantworter ist aus juristischer Sicht ein erster Schritt zu einer erfolgreichen sogenannten negativen Feststellungsklage: Er bringt den Abmahner unter Zugzwang, seine Abmahnung zurückzunehmen. Und er schafft die rechtlichen Voraussetzungen, um später erfolgreich eine negative Feststellungsklage zu erheben, falls die Abmahnung nicht fristgerecht zurückgenommen wird."

Aus der Pressemitteilung des CCC

Wenn sich auch nur ein Prozent der unberechtigt Abgemahnten auf diese Art wehre, bestehe wieder ein ernsthaftes Risiko für den Abmahner. Von der Politik forderte der CCC den Abmahnkanzleien ebenfalls etwas entgegen zu setzen. So könnten die Kanzleien etwa verpflichtet werden, zu den umständlich formulierten Abmahnungen gleich passende Anwortformulare beizulegen, so wie etwa beigerichtlichen Mahnverfahren längst der Fall sei.


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