105

Bausback-Vorstoß Bayern will Burka-Verbot vor Gericht durchsetzen

Bayerns Justizminister Bausback will gerichtlich ein Burka-Verbot erreichen. Und in puncto Kinderehen solle künftig deutsches Recht gelten. Er hat bereits eine Bundesratsinitiative initiiert und einen Brief an Bundesjustizminister Maas geschrieben.

Von: Anton Rauch

Stand: 17.06.2016

Die Zeugin Amira B. geht am 17.03.2016 über einen Gang im Strafjustizzentrum in München (Bayern) zur Berufungsverhandlung vor dem Landgericht. Vor dem Amtsgericht hatte sich die Muslimin im Prozess um eine angebliche Beleidigungen gegen sie, geweigert ihren Schleier (Niqab) abzulegen | Bild: picture-alliance/dpa/Andreas Gebert

Bereits am Dienstag soll sich das bayerische Kabinett mit dem Antrag zur Gesetzesänderung für ein Burka-Verbot befassen. Das berichtet das Magazin "Focus" in einer Vorausmeldung zu seiner morgigen Ausgabe.

Der Antrag solle dann noch vor der Sommerpause im Juli in den Bundesrat eingebracht werden. Zur Begründung sagte Bausback:

Winfried Bausback

"Wir brauchen eine klare gesetzliche Regelung, wonach Verfahrensbeteiligte während der Gerichtsverhandlung alle Kleidungsstücke ablegen müssen, welche das Gesicht ganz oder teilweise verdecken. Der Rechtsstaat darf in Gerichtssälen vor dem Gesichtsschleier nicht zurückweichen"

Bayerns Justizminister Winfried Bausback

Dies sei nicht nur zur Feststellung der Identität zwingend notwendig, sondern auch für die Wahrheitsfindung, sagte Bausback.

In Deutschland gab es mehrere Fälle, in denen sich Frauen unter Berufung auf ihren islamischen Glauben weigerten, den Schleier in einem Prozess abzulegen. Bisher ist nicht klar geregelt, wie Gerichte darauf reagieren müssen.

Die CSU ist darüber hinaus auch für ein grundsätzliches Verbot der Vollverschleierung. Bei einem Parteitag im November wurde ein entsprechender Antrag beschlossen.

Vorschlag gegen Kinderehen

Einen ausformulierten Vorschlag für eine Gesetzesänderung hat Bausback bereits an Bundesjustzizminister Maas geschickt. In puncto Ehemündigkeit solle künftig allein deutsches Recht gelten so, Bausback.

"14 und 15-jährige Mädchen gehören in die Schule und nicht vor den Traualtar."

Winfried Bausback

Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Bei den Behörden sind in den vergangenen Monaten etliche Asylbewerber mit minderjährigen "Ehefrauen" vorstellig geworden. In Deutschland ist normalerweise die Volljährigkeit beider Partner Voraussetzung für eine Eheschließung. Nur in Ausnahmefällen und bei Zustimmung eines Familiengerichtes reicht ein Mindestalter von 16 Jahren aus - wobei der Ehegatte auf jeden Fall volljährig sei muss. In den vergangenen Monaten wurden allein in Bayern mehrere Hundert im Ausland geschlossene Kinderehen unter Flüchtlingen registriert.

Das Oberlandesgericht Bamberg hatte allerdings im Mai entschieden, dass das als Vormund bestellte Jugendamt der Stadt Aschaffenburg nicht über den Aufenthaltsort einer 15-jährigen Syrerin entscheiden darf, die als 14-Jährige mit ihrem volljährigen Cousin verheiratet worden war. Die Ehe sei wirksam, urteilte das Gericht. Die Stadt Aschaffenburg hat dagegen Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt, um eine grundsätzliche Klärung zu erreichen.


105

Kommentieren

Josef Hausser, Freitag, 17.Juni 2016, 20:59 Uhr

17. Realität

Ich habe den Eindruck, Merkel-Deutschland lässt sich vorführen und zum Affen machen. Dafür werden wir auch noch viele Milliarden bezahlen. Merkel reist grinsend durch die Welt und zeigt ihre Raute. Gute Nacht Deutschland, hisst die ''Weiße Fahne'' es ist soweit.

Chiemgauer, Freitag, 17.Juni 2016, 20:50 Uhr

16. Burka oder Kinderehen ?

Zitat: Und in puncto Kinderehen solle künftig deutsches Recht gelten!!!!..... In was für einen Land lebe ich eigentlich ???? In Bayern oder in Deutschland oder in Syrien ? Unfassbar...

seppl, Freitag, 17.Juni 2016, 20:45 Uhr

15. Lösung

Wer eine Burka tragen will, kann dies in seinem Heimatland tun.

STEFAN, Freitag, 17.Juni 2016, 19:22 Uhr

14. Burka vor Gericht

So weit ich weiß gibt es keinen Zwang durch den Islam vor Gericht eine Burka zu tragen. - Anderseit gibt es doch schon ein Vermummungsverbot, es sei denn es ist Fasching!

  • Antwort von Manfred, Freitag, 17.Juni, 21:48 Uhr

    Es gibt in Deutschland KEIN allgemeines Vermummungsverbot. Wie kommen Sie auf diese Idee?

Helmut, Freitag, 17.Juni 2016, 18:01 Uhr

13. Aktionismus

Burkaverbot ist für mich reiner Aktionismus ohne konkreten Nutzen. Die einzigen Leidtragenden sind die Münchner Geschäftsleute, die die arabischen Touristen verlieren werden. Warum verbietet man nicht gleich auch die verspiegelten Sonnenbrillen ? Die verhindern genauso wirksam den Augenkontakt .

  • Antwort von Leo Bronstein, Freitag, 17.Juni, 18:51 Uhr

    "Warum verbietet man nicht gleich auch die verspiegelten Sonnenbrillen ?"

    ? Vielleicht weil verspiegelte Sonnenbrillen nicht ein religöse geschlechtsspezifischen Normierung unterliegen
    ? Oder wird Jungen ab Beginn der Pubertät untersagt eine verspiegelte Brille in der Öffentlichkeit zu tragen , es sei
    denn in Begleitung der Mutter, der vermittelten Frau, oder in Anwesenheit eines anderen nahen weiblichen Verwandten
    ? Oder werden Jungen , die in der Öffentlichkeit eine verspiegelte Brille nicht zu tragen als sexuelle anrüchig und / oder verwerflich betrachtet

    .
    "Die einzigen Leidtragenden sind die Münchner Geschäftsleute, die die arabischen Touristen verlieren werden"

    ? Dann ist es auch richtig, dass Menschenrechtsverletzungen in China nicht angesprochen werden.
    Schließlich ist dann , nach Ihrer Logik , nur die Wirtschaft in Deutschland der leidtragende .