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Fall Böhmermann Bundesrat vertagt Beratung

Das Sonderstrafrecht bei Beleidigung von Vertretern ausländischer Staaten - veraltet oder nicht? Darüber wollte heute eigentlich der Bundesrat beraten. Doch die Länderkammer strich die Debatte von der Tagesordnung.

Von: Katja Strippel

Stand: 17.06.2016

Bundesrat entscheidet über Schah-Paragraf | Bild: picture-alliance/dpa/Ben Knabe

Die Passage im Strafgesetzbuch, um die es heute im Bundesrat gehen sollte, könnte man eigentlich in Böhmermann-Paragraf umbenennen. In Fachkreisen ist sie allerdings benannt nach einem Staatsoberhaupt, das sich in den 1960er Jahren besonders oft beleidigt fühlte - nach dem Schah von Persien. Der sogenannte Schah-Paragraf stellt die Beleidigung von ausländischen Regierungsvertretern und Staatsoberhäuptern unter Strafe.

Beleidigt fühlt sich seit April auch der türkische Präsident Erdogan, weil der Satiriker Jan Böhmermann im Fernsehen ein Schmähgedicht auf ihn vorgetragen hat: eine gezielte Provokation, von der Böhmermann selbst sagte, dass man sowas in Deutschland nicht dürfe.

Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Niedersachsen wollten sich heute eigentlich im Bundesrat dafür stark machen, den Paragrafen sofort ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Die Begründung: ein solches Sonderstrafrecht sei nicht mehr zeitgemäß.

Außerdem sehen es die sechs Bundesländer kritisch, dass die Bundesregierung entscheiden muss, ob es wegen der Beleidigung von ausländischen Staatsoberhäuptern zum Prozess kommt oder nicht. Im Fall Böhmermann hatte die Kanzlerin den Weg für ein Verfahren freigemacht.


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huggle, Freitag, 17.Juni 2016, 10:25 Uhr

1. gleiches Recht für alle

es ist völlig wurscht, ob jemand In- oder Ausländer, Staatsoberhaupt oder -bürger ist. Beleidigen sollte man grundsätzlich niemanden dürfen.