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Reaktion auf illegale Autorennen Schluss mit halbherzigen Strafen

Die Fälle illegaler Autorennen gerade in Großstädten häufen sich seit Monaten. Tote in Köln, Tote in Berlin, Tote aber auch auf Landstraßen in Brandenburg, Mecklenburg und Bayern - meist trifft es Unbeteiligte. Nun soll Schluss sein mit jeglicher Nachsicht.

Von: Birgit Schmeitzner

Stand: 23.09.2016

Symbolbild Unfall nach illegalem Autorennen | Bild: picture-alliance/dpa

Momentan gelten illegale Straßenrennen als "verbotene Form der übermäßigen Straßenbenutzung“, will heißen: wer erwischt wird, muss ein Bußgeld von 400 Euro zahlen und ist seinen Führerschein für einen Monat los. Nun häufen sich aber die Fälle, in denen Unbeteiligte zu Schaden kommen, in denen sie verletzt werden. Oder getötet – wie jüngst in Berlin, als zwei Männer mit 160 Sachen über den Kurfürstendamm rasten. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hessen schlagen deshalb vor, das Strafgesetzbuch zu ändern. Härtere Strafen, so die Hoffnung, schrecken eher ab.

Zehn Jahre Haft, fünf Jahre ohne Führerschein

Der Entwurf, den der Bundesrat auf den Weg gebracht hat, besagt: Wer ein illegales Straßenrennen veranstaltet oder an ihm teilnimmt, der soll zwei Jahre ins Gefängnis oder zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Verursacht derjenige den Tod eines Menschen, dann sollen es bis zu zehn Jahre Haft sein, der Führerschein wäre bis zu fünf Jahre weg. Der Entwurf wird jetzt im Bundestag eingebracht.

Dobrindt: "Bestehende Gesetze ausreichend"

Bundesjustizminister Alexander Dobrindt findet ein neues Gesetz nicht erforderlich. Vielmehr, so Dobrindt, käme es darauf an, die geltenden Gesetze anzuwenden. Sie seien ausreichend, soweit die Länderverwaltungen stärker kontrollierten.


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Gruber Hans, Samstag, 24.September 2016, 09:49 Uhr

4. Dobrindt

Wie können Sie eine solche Aussage unseres Autoministers stehen lassen, ohne ihn mit Gegenäußerungen aus der Polizei zu konfrontieren, die sich machtlos sieht, weil es an wirksamen Sanktionsmöglichkeiten fehle?

Daddelduddel, Freitag, 23.September 2016, 20:24 Uhr

3. Strafen

Es gibt schon genug Straftatbestände, die nur ausgeschöpft werden müssen. Das sieht man an der Mordanklage im Berliner Fall.

Eigentlich ist nur eines zu tun: Jemand, der an einem Autorennen teilnimmt, ist ungeeignet, ein KFZ zu führen. D. h. Endgültiger Entzug der Fahrerlaubnis und mindestens 2 Jahre Sperre zu Neuerteilung. Danach darf diese Person mit einer MPU nachweisen, dass sie inzwischen geeignet ist, um ein KFZ zu führen und muss dann den Führerschein inkl. theoretischer und praktischer Prüfung neu machen.
Sollte die Person innerhalb von zehn Jahren noch einmal mit der Teilnahme an einem Rennen auffällig werden, dann sollte die Fahrerlaubnis für mindestens zehn Jahre entzogen werden, kommen im Wiederholungsfall Menschen zu Schaden, dann ist der Schein für 20 Jahre zu entziehen. Ein lebenslanger Entzug macht keinen Sinn, weil dann die Gefahr des Fahrens ohne Fahrerlaubnis steigt.

websaurier, Freitag, 23.September 2016, 11:41 Uhr

2. Schnell, Schnell...


Ich hoffe, Bundesrat und Bundestag sind zur Abwechslung auch mal schnell unterwegs!
Und ich erwarte, dass hier keine Partei aus taktischen Gründen blockiert ; hier denke ich speziell an die grünen Kasper

AnniMarr, Freitag, 23.September 2016, 10:37 Uhr

1. Straßenrennen werden in fast jeder größeren Stadt beobachtet!

Führerscheinentzug für lange Zeit, hohe Geldstrafen und Gefängnis sind die richtige Antwort. Dazu kommt noch, dass diese Autos meistens
noch frisiert sind und donnern durch die Straßen!