BGH: Urteil gegen frühere KZ-Sekretärin rechtskräftig

Leipzig: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen eine ehemalige KZ-Sekretärin bestätigt. Die Verurteilung der heute 99-Jährigen zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung ist damit rechtskräftig. Die ehemalige Schreibkraft war wegen Beihilfe zum Massenmord vom Landgericht Itzehoe verurteilt worden. Dagegen hatte Irmgard F. Revision eingelegt. Auch wenn die Tat 80 Jahre zurückliege, sei eine Tatbeteiligung noch nachweisbar, so der Bundesgerichtshof in seiner Begründung. Die Verurteilte war zwischen 1943 und 1945 im NS-Konzentrationslager Stutthof vor allem für die Kommunikation des Lagerkommandaten zuständig gewesen. Mit ihrer Arbeit habe sie bei der systematischen Tötung der Inhaftierten Hilfe geleistet, so das Gericht in Itzehoe. Insgesamt wurde sie wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen sowie zum versuchten Mord in fünf Fällen schuldig gesprochen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 20.08.2024 11:00 Uhr

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