Verfassungsgericht verlangt Änderungen am neuen Wahlrecht

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht verlangt offenbar Änderungen am reformierten Wahlrecht. Das geht aus einer Textdatei zum Urteil hervor, die gestern am späten Abend kurzfristig auf der Seite des Karlsruher Gerichts abrufbar war. Demnach soll die sogenannte Grundmandatsklausel auch bei der nächsten Bundestagswahl gelten. Das heißt, eine Partei mit mindestens drei gewählten Abgeordneten in den Wahlkreisen ist im Bundestag vertreten, auch wenn sie bundesweit an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert. Damit will das Gericht sicherstellen, dass die Vielfalt kleiner Parteien im Parlament abgebildet wird. Wegfallen sollen aber Überhang- und Ausgleichsmandate, damit der Bundestag nicht zu groß wird. Das bedeutet, dass zum Beispiel von der CSU nicht mehr alle direkt gewählten Abgeordneten in den Bundestag gelangen würden. Für künftige Wahlen soll das Gesetz nochmals überarbeitet werden. Offiziell wird das Gericht sein Urteil um 10 Uhr verkünden.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 30.07.2024 09:00 Uhr

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