Verfassungsgericht erläutert Urteil zur Wahlrechtsreform

Karlsruhe: Ab 10 Uhr will das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Wahlrechtsreform erläutern. Wie vorab bekannt wurde, verlangen die Karlsruher Richter für die Bundestagswahl im kommenden Jahr eine konkrete Änderung: So soll die Grundmandatsklausel offenbar weiter gelten. Sie garantiert allen Parteien, die mindestens drei Direktmandate erringen, den Einzug in den Bundestag. Das hatte die Ampel-Koalition mit ihrer Reform vom vergangenen Jahr eigentlich abgeschafft. Für die Wahlen nach 2025 regt das Gericht offenbar weitere Änderungen an: So könnte die Fünf-Prozent-Hürde gesenkt werden, zum Beispiel auf drei Prozent. Das würde kleinen Parteien den Einzug ins Parlament erleichtern. Gegen die Reform hatten unter anderem die CSU und die Linke geklagt, die sich durch die Änderungen besonders betroffen fühlten. Vergangene Nacht waren Textteile des Urteils durch eine technische Panne bereits auf der Homepage des Verfassungsgerichts veröffentlicht worden.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 30.07.2024 10:00 Uhr

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