Verfassungsgericht erklärt Teile der Wahlrechtsreform für nichtig

Karlsruhe: Bei der nächsten Bundestagswahl wird die sogenannte Grundmandatsklausel weiter gelten. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Teil der Wahlrechts-Reform vom vergangenen Jahr für verfassungswidrig erklärt. Die wichtigsten Bestandteile des Urteils waren durch eine vorzeitige Veröffentlichung auf der Homepage bereits gestern Abend bekannt geworden. Vizepräsidentin König ging in der Urteilsbegründung darauf ein und sprach von einer technischen Panne. Mit der Entscheidung gibt das Gericht den Klagen unter anderem von CSU und Linkspartei teilweise Recht. Beide sahen sich durch die Reform benachteiligt. Der Zweite Senat des Verfassungsgerichts erklärte, dass die Fünf-Prozent-Klausel in der zuletzt beschlossenen Form gegen die Wahl- und Chancen-Gleichheit verstößt. Die Linke war bei der letzten Wahl an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert und nur durch ihre Direktmandate - und damit durch die Grundmandatsklausel - in den Bundestag eingezogen. Die CSU lag bundesweit nur knapp über fünf Prozent.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 30.07.2024 11:00 Uhr

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