Gericht verpflichtet München zur Ausweitung von Diesel-Fahrverboten

München: Die Landeshauptstadt muss schärfere Maßnahmen ergreifen, um an allen Messstellen die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid einzuhalten. Die Einführung einer Tempo-30-Zone am Mittleren Ring zwischen Olympiapark und Donnersbergerbrücke reicht nicht. Das ist die Konsequenz einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Dieses hat die Beschwerde der Stadt München gegen ein entsprechendes Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs abgelehnt. Darin wird für den betroffenen Bereich am Mittleren Ring die Ausweitung von Dieselfahrverboten auf Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 als einzig geeignete Maßnahme erachtet. Die Stadt München war dem jedoch nicht gefolgt und hatte stattdessen im Juni dieses Jahres die Tempo-30-Zone eingeführt. Münchens Oberbürgereister Reiter sagte in einer ersten Reaktion, man werde das nun rechtskräftige Urteil akzeptieren.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 23.10.2024 18:00 Uhr

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