Buschmann steht kein Anspruch auf Ruhegehalt als Minister zu

Berlin: Der ehemalige Justizminister Buschmann hat betont, keinen Anspruch auf Ruhegehalt eines Ministers zu haben. In der "Welt am Sonntag" begründete er das mit der Rechtslage: Demnach muss man mindestens vier Jahre im Amt sein, um einen Anspruch auf Ruhegehalt zu haben. Eine Ausnahme hätte laut Buschmann nur gegolten, wenn Kanzler Scholz die Vertrauensfrage gestellt und er dadurch sein Amt verloren hätte. Allerdings, so Buschmann, sei er auf eigenen Wunsch hin entlassen worden. Bei einer vorgezogenen Neuwahl sieht er Chancen für eine Koalition aus Union und FDP.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 09.11.2024 08:00 Uhr

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