Bundesverwaltungsgericht setzt "Compact"-Verbot teilweise aus

Leipzig: Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins im Eilverfahren vorläufig aufgehoben. Die Richter beanstandeten zwar, dass einzelne Ausführungen in den Compact-Artikeln für eine Verletzung der Menschenwürde sprechen. Zweifel bestünden aber, ob die gesamte Ausrichtung der Vereinigung ein Verbot rechtfertige. Vorher müssten mildere Mittel in Betracht gezogen werden, etwa presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote oder Einschränkungen und Verbote von Versammlungen. Eine endgültige Entscheidung, so die Richter weiter, könne erst im Hauptsacheverfahren getroffen werden. Bundesinnenministerin Faeser hatte Mitte Juli den Verlag hinter "Compact" und weitere damit verbundene Unternehmen verboten.

Sendung: BR24 Nachrichten, 14.08.2024 14:45 Uhr

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