Bundesverwaltungsgericht hebt "Compact"-Verbot vorerst auf

Leipzig: Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des Firmengeflechts hinter dem rechtsextremen Magazin "Compact" vorerst teilweise aufgehoben. Die Herausgeber des Magazins hatten gegen das Verbot geklagt und in einem Eilverfahren beantragt, es auszusetzen, bis endgültig entschieden sei. Dem Eilantrag wurde nun teilweise stattgegeben. Dem Gericht zufolge ist offen, ob das Verbot in der Hauptverhandlung standhalten wird. Zwar gebe es Anhaltspunkte für eine Verletzung der Menschenwürde und für eine verfassungsfeindliche Haltung des Magazins. Es sei aber zweifelhaft, ob ein Verbot verhältnismäßig sei, heißt es in der Begründung. Vor einem Verbot müssten auch mildere Mittel wie presserechtliche Maßnahmen oder Veranstaltungsverbote in den Blick genommen werden. Innenministerin Nancy Faeser hatte das rechtsextreme Magazin Mitte Juli verboten, weil es sich mit einer kämpferisch-aggressiven Haltung gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 14.08.2024 16:00 Uhr

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