Bei Elementarversicherung können sich Bund und Länder nicht einigen

Berlin: Auch bei der Forderung der Länder nach einer bundesweit geltenden Pflichtversicherung gegen Hochwasser- und andere Elementarschäden hat es mit dem Bund keine Einigung gegeben. Bundesjustizminister Buschmann, FDP, begründete seine Ablehnung damit, dass eine solche Pflichtversicherung das Wohnen in Deutschland teurer machen, viel Bürokratie nach sich ziehen und den Staat nicht aus der finanziellen Haftung nehmen würde. Nach den Vorstellungen der Länder sollen Versicherer jedem Hauseigentümer, der sich gegen Elementarschäden versichern will, einen Vertrag anbieten müssen. Bisher können Eigentümer für Gebäude in stark hochwassergefährdeten Gebieten häufig keine Versicherung abschließen, die das hohe Risiko übernehmen will. Nur etwa die Hälfte der privaten Häuser in Deutschland ist elementarversichert.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 21.06.2024 07:00 Uhr

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